Wie die LVZ meldet hat ein Leipziger Jugendschöffengericht einen syrischen Jugendlichen trotz erwiesener Schuld nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und auf freien Fuß gesetzt, obwohl das Opfer schwer verletzt wurde und nur knapp mit dem Leben davonkam. Frank W. Haubold kommentiert.
„Das Jugendschöffengericht hielt es nun für erwiesen, dass der in Damaskus geborene Teenager am 5. Januar dieses Jahres gegen 19.40 Uhr mindestens vier Mal mit einem Messer auf den 17-jährigen Sebastian M. (*) eingestochen hat. Aktenkundig sind weitere fünf Messerangriffe gegen den Jugendlichen, der Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch erlitt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Attacke potenziell lebensgefährlich war. Der Schwerverletzte wurde noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert.“ (Quelle)
Bereits im Vorfeld hatte der Angeklagte das spätere Opfer bedroht: „Schon am 30. Dezember 2018 soll Mohammad A. dem Nebenbuhler am Bahnhof in Borsdorf angedroht haben, ihn abzustechen, nachdem er von ihm verprügelt worden war. Wenige Tage später eskalierte dann am Bahnsteig 1 in Beucha die Situation. Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen.“
Verharmlosung kann nicht mehr mit Naivität oder Realitätsverlust entschuldigt werden
Wie bitte? Ein schon zuvor gewalttätiger Syrer bedroht das spätere Opfer schon im Vorfeld mit dem Tod (oder was soll „Abstechen“ sonst bedeuten?), sticht dann mehrfach mit voller Wucht auf das Opfer ein, das dabei lebensbedrohliche Verletzungen erleidet, und die Anklage sieht keinen Tötungsvorsatz? Eine derart hanebüchene Verharmlosung kann nicht mehr mit Naivität oder Realitätsverlust entschuldigt werden, denn im Grundsatz handelt es sich sogar um versuchten Mord, da die Mordmerkmale „niedrige Beweggründe“ (Eifersucht) und „Heimtücke“ durchaus als gegeben anzusehen sind.
Aber wie beinahe stets in solchen Fällen legen bundesdeutsche Gerichte andere Maßstäbe an, wenn es sich bei den Tätern um „edle Fremde“ handelt, die offenbar unter allen Umständen vor den Konsequenzen ihrer Straftaten zu schützen sind. Schließlich ist die Bundesrepublik ein weltoffenes Land, das die Sitten und Gebräuche seiner Gäste entsprechend berücksichtigt, auch wenn dabei das eine oder andere Landeskind blutend auf der Strecke bleibt. Erst recht, wenn es sich um ein so vielversprechendes Talent wie den Angeklagten handelt, der auch vor dieser Bluttat schon mehrfach seinen Integrationswillen bekundete (Zitat LVZ):
„Ebenfalls angeklagt waren Taten aus einer DRK-Unterkunft in Waldsteinberg. Dort soll der unbegleitete, minderjährige Flüchtling in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben. Beide Opfer hatten Angst um ihr Leben. Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig.“
Nicht nur Verhöhnung der Opfer und der einheimischen Bevölkerung
Urteile wie diese sind für mich nicht nur eine Verhöhnung der Opfer und der einheimischen Bevölkerung, sondern auch eine Aufforderung an ähnlich strukturierte Gewalttäter, sich zukünftig keinerlei Zwang mehr anzutun, wenn es um die Verteidigung der eigenen „Ehre“ oder andere blutige Formen der Selbstverwirklichung geht. Denn von der bundesdeutschen Justiz haben Täter dieser Art kaum etwas zu befürchten.
Es bleibt die vage Hoffnung, dass sich vielleicht ein Jurist findet, der die Protagonisten dieser Farce wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt anzeigt, auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Ein Urteil im Namen des Volkes? Gewiss nicht, denn ein Gericht, das solche Entscheidungen trifft, hat längst jeden Bezug zum vorgeblichen Souverän verloren.
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