Die Grünen-Bundestagsfraktion fordert die Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Insbesondere geht es ihr um die schnelle Entfristung dieser Gesetze, da die erste Befristung darin bereits Ende 2019 ausläuft. Ein Gastbeitrag von F.-W. Schlomann/J.H.
In dem Antrag heißt es unter anderem, Jahrzehnte nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zeige sich, dass nicht alle von politischer Verfolgung in der DDR Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen in Folge ihrer Rehabilitierung profitierten. Die in den 1990er Jahren verabschiedeten Rehabilitierungsgesetze bedürften daher einer Anpassung und Weiterentwicklung.
„Unter den Teppich gekehrt“
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, so die Antragsteller, dass durch den rein formal begründeten Ausschluss an sich berechtigter Ansprüche ein gesellschaftspolitisch in hohem Maße relevantes Problem legislativ gewissermaßen „unter den Teppich gekehrt“ werde.
Das ist in der Tat das richtige Stichwort, wenn es um die Opfer des SED-Regimes geht, denn diese sind im Bewusstsein der Deutschen kaum noch präsent. Das gilt insbesondere für diejenigen, die damals den Widerstand geübt haben. Als 1948 in der Sowjetzone offene Opposition gegen die sich abzeichnende SED-Diktatur zusehends unmöglich wurde, gingen viele Menschen in den illegalen Widerstand. Wohl die meisten von ihnen nahmen Verbindung auf zu freiheitlichen Organisationen in West-Berlin oder auch zu den dortigen Ostbüros ihrer in der Sowjetzone gleichgeschalteten Parteien. Es war ihre Sehnsucht nach Freiheit und nach der Wiedervereinigung ihres deutschen Vaterlandes. Sie wussten, was sie taten und welches Schicksal auf sie vielleicht wartete.
Mit Zuchthaus oder gar Leben bezahlt
Tatsächlich haben viele von ihnen dies mit langjährigen Zuchthausstrafen und nicht selten mit ihrem Leben bezahlt. In jedem Land der Welt würden solche Patrioten geehrt werden, im heutigen Deutschland indes ist dieser ganz besondere Teil der DDR-Geschichte praktisch vergessen. Zwar hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in einer Gedenkstunde am 31. Januar vorigen Jahres im Bundestag geäußert: „Und wir ehren heute den Mut derjenigen, die sich nicht abfinden wollten mit der Zerstörung von Freiheit und Humanität. Die sich nicht abfinden konnten. Die Verfolgten und Bedrängten geholfen haben. Die Widerstand leisteten.“
Gemeint war allerdings nur die Zeit des Nationalsozialismus, über die Jahre danach in der DDR verlor er kein Wort. Selbst die nach 1990 entstandenen Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft, die sich der früheren politischen Häftlingen besonders in Bautzen und Hoheneck annehmen, konnten sich erst kürzlich zur Erinnerung und Ehrung jener tapferen Männer und Frauen des illegalen Widerstandes durchringen.
Hinter diesem Vergessen steckt System
Hinter diesem Vergessen steckt ganz offensichtlich System, es erscheint letztlich zugleich symptomatisch für die heutige politische Kultur in unserem Land. Als der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vor einiger Zeit in einer Gedenkfeier einen Vortragenden hörte, der von seiner Enthüllung der NS-Verbrechen seines Vaters sprach – eigentlich keine große Seltenheit – enthüllte die Landtags-Vizepräsidentin zugleich eine Gedenktafel. „Zum ehrenden Gedenken an die Abgeordneten des Landtages, die nach 1933 Opfer totalitärer Verfolgung wurden.“
Ein der Geschichte Unkundiger wird zwangsläufig daraus schließen müssen, dass Derartiges nach Ende des Nationalsozialismus nicht geschah. War es ein Nicht-Wissen oder gar Nicht-Wissen-Wollen, dass dieses Schweigen gleichzeitig eine Verzerrung der DDR-Darstellung und letztlich eine Geschichtsfälschung darstellt? Letzten Monat hatte die mecklenburg-vorpommersche Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen eine Vorlage beim Landtag über erweiterte Aufgaben ihrer Behörde anzufertigen, bei der sie auch die Frage des illegalen Widerstandes in der DDR betonte.
Die Änderung betrifft nunmehr „politische Häftlinge, ehemalige Heimkinder, zwangsgedopte Sportler oder Menschen, die in der DDR als Minderjährige in psychiatrischen Einrichtungen oder Behinderteneinrichtungen untergebracht waren“. Die Frage des illegalen Widerstandes hingegen wurde gestrichen.
Der Beitrag erschien zuerst bei der PREUSSISCHEN ALLGEMEINE