(David Berger) Am Landgericht Dresden hat heute ein Prozess begonnen, der das problematische Verhältnis der Amadeu Antonio Stiftung zu unserem Rechtsstaat in ein grelles Licht rückt. Schon am ersten Prozesstag scheint klar zu sein: Der Rauswurf der bekannten Buchhändlerin Susanne Dagen vom legendären Buchhaus Loschwitz aus einem Workshop der Kahane-Stiftung war wohl rechtswidrig.
Auch ist es falsch, dass Dagen eine Tagung im Hygiene-Museum im September 2018 gestört hat und sie ist auch keine Rechtsextremistin. Das ist wichtig, da der Hausherr der Veranstaltung im Vorfeld darauf hingewiesen hatte, dass man sich den Ausschluss von Rechtsextremisten und Störern vorbehalte.
Dass das auch die Justiz so sieht, kann man bereits jetzt aus den Worten des zuständigen Richters Peter Kieß, der sich laut der Regionalausgabe der Bild, „in ungewohnter Deutlichkeit und noch vor einer Urteilsverkündung“ dazu äußerte, schließen. Laut seiner vorläufigen Auffassung war dieser Ausschluss rechtswidrig. Der Richter soll laut Sächsischer Zeitung sogar einen Vergleich zur Mafia, zum Film „Der Pate“ gezogen haben.
Stiftung der „ehemaligen Stasi-Zuträgerin Anetta Kahane“
Bild weiter dazu: „Die Chefin des „Buchhaus Loschwitz“ hatte gegen den Rauswurf aus dem Workshop „Die neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“ geklagt. Veranstalter des Workshops war u.a. die „Amadeu Antonio Stiftung“ der ehemaligen Stasi-Zuträgerin Anetta Kahane (64, „IM Victoria“).“
Ob Kahane & Co das von Dagen geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro wirklich bezahlen müssen, ist aber noch fraglich. Was aber Dagen weniger stört: „Mir geht es nicht um Geld, mir ist die Feststellung wichtiger, dass der Ausschluss rechtswidrig war“.
Vera Lengsfeld schrieb zu den Hintergründen bereits heute Morgen: „Darf im besten Deutschland, das wir je hatten, ein mit Steuergeldern bezahlter Veranstalter einen angemeldeten Teilnehmer ausschließen, weil er nicht die Meinung des Veranstalters vertritt? Diese Frage wird in Dresden vor Gericht verhandelt. Die Entscheidung wird viel darüber aussagen, wie es um die demokratische Verfasstheit unseres Landes steht.
Auch die Bundeszentrale für Politische Bildung hängt mit in den zweifelhaften Aktivitäten
Das Landgericht Dresden verhandelt heute die Klage der Buchhändlerin Susanne Dagen, die im vergangenen September von einer Arbeitsgruppe der Tagung „Die neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“ ausgeschlossen wurde, die von der Amadeu Antonio Stiftung und der Bundeszentrale für Politische Bildung veranstaltet wurde. Es sollte in dieser Arbeitsgruppe um „Echokammern und Filterblasen. Rechte Vernetzung über Social Media“ gehen (…)
Ganz offensichtlich hat sich die AAS in ihrer Echokammer und Filterblase ganz fest eingebunkert, um der Realität keinen Zutritt zu lassen. Das hat die AAS kürzlich wieder in Berlin demonstriert, wo zu einer Fachtagung über den angeblichen „rechten Rand der DDR-Aufarbeitung“ alle ausgeschlossen wurden, die dank ihrer Expertise die schrägen Thesen der AAS-Referenten hätten widerlegen können. Wenn klar ist, dass es die von der AAS bearbeiteten rechten Ränder in dieser Form gar nicht gibt, wäre der Stiftung eine wichtige Geschäftsgrundlage entzogen.
Steuergelder trotz mehr als problematischer Aktionen?
Der reiche Zufluss aus dem Steuersäckel durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ soll nicht wie vorgesehen Ende 2019 beendet, sondern laut Bundesministerin Franziska Giffey „verstetigt“ werden. Es sei wichtig für das friedliche Zusammenleben. Erfahrungen zeigten, dass die praktische Arbeit vor Ort das Fundament der Demokratieförderung und Extremismusprävention ist. Bewährte Konzepte und funktionierende Strukturen müssen gefestigt, unterstützt und bedarfsorientiert ausgebaut werden.
Frau Bundesministerin scheint keine Ahnung zu haben, wie wenig demokratisch die AAS agiert.
Bitte unterstützen sie die Petition gegen die staatliche Finanzierung der AAS