Samstag, 5. Oktober 2024

Wann fließen die 73 Millionen Euro für die AfD-nahe Stiftung?

(Dr. Viktor Heese) Während der Mainstream sich über die „Parteispendenaffäre“ bei der AfD aufregt, schweigt er über die Finanzierung der Parteinahen Stiftungen. Die im Bundestag vertretenen Parteien haben darauf ein Anrecht auf Finanzierung aus Bundesmitteln. 2017 wurden hierfür 581 Mio. € ausgegeben. Alle Altparteien bekamen ihr Geld nur die Desiderius Erasmus Stiftung ging – trotz mehrerer Antragstellungen – leer aus.

Selbst ein Mini-Betrag von 480.000 € wurde nicht gebilligt. Die blaue Stiftung darf sich also weiter aus Spenden finanzieren. Offiziell soll der Anspruch auf Zahlungen erst bei einem „wiederholten Einzug“ in den Bundestag bestehen. Dennoch hat es wohl früher, wie bei der Rosa Luxemburg Stiftung (Linke), auch andere Regelungen gegeben. Die Altparteien lassen sich also Zeit.

Anspruch der AfD-nahen Stiftung läge bei 73 Mio.€

Die AfD-nahe Stiftung hätte nach dem Verteilungsschlüssel Stimmanteil bei der letzten Bundestagswahl von 2017 einen Anspruch auf etwa 73 Mio.€ Staatszuwendungen von den genannten 581 Mio. €. Bei sonst gleichbleibenden Bedingungen – nur so ist die Überschrift dieses Artikels zu verstehen! – kann sie also mit solchen Geldern nach der Bundestagswahl 2021 rechnen.

Wird heute korrekterweise Ex-AFD gerechnet (ihr Anteil und der sonstigen von 17,6% ist proportional den Altparteien zuzuschlagen), fällt auf, dass sich die Altparteien 2017 nicht an den Verteilungsschlüssel halten. Die Friedrich Ebert Stiftung bekam danach wegen dem katastrophalen Abschneiden der SPD gut 28 Mio.€ zu viel, die Friedrich-Naumann-Stiftung etwa 15 Mio. € zu wenig.

Eine Deckelung des Zuschussvolumens auf 581 Mio. € ist in der Zukunft unrealistisch. Dies würde massive Kürzungen bei den Altstiftungen und die Beschneidung der laufenden Projekte (viele Auslandsaktivitäten) bedeuten. Selbst die kleine Friedrich-Naumann-Stiftungen unterhält Büros in 60 Ländern der Welt.

Mit Parteispenden haben sie nichts zu tun

Folgende Ergänzungen sind notwendig, damit der Beitrag nicht missverstanden wird. Die formale Voraussetzung für die Zuteilung der Stiftungsgelder sind – hier gibt es viele juristische Unklarheiten – zwei Legislaturperioden im Bundestag und die Führung einer „Vollstiftung“.

Die Mittel sind bei mehreren Ministerien formal zu beantragen. Auch sind die Stiftungsgelder nur für die breit gefasste politische Bildung einzusetzen und dürfen nicht als versteckte Parteienfinanzierung verwendet werden. Mit Parteispenden haben sie also nichts zu tun.

Dr. Viktor Heese – Finanzanalyst und Fachbuchautor; www.prawda24.com, www.finanzer.eu

PP-Redaktion
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