Dienstag, 5. November 2024

Sachsen: Innenministerium bestätigt überproportionale Kriminalität von Zuwanderern im Freistaat

(David Berger) Auf eine detaillierte Anfrage des bekannten Publizisten und PP-Gastautors Frank W. Haubold hat das Sächsische Innenministerium die Vermutung bestätigt, dass dem Freistaat Zuwanderer zugewiesen werden, die im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überproportional häufig straffällig werden.

Am 10. September 2018 wandte sich – wir berichteten – der Publizist Frank W. Haubold mit folgenden Fragen an das Sächsische Staatsministerium des Innern und fügte eine Auswertung bei, die sich auf Zahlen der Antwort des Innenminsteriums an eine Kleine Anfrage der Linken stützt:

„1. Gemäß Ausländerzentralregister waren in Sachsen Ende 2017 52.918 Zuwanderer gemeldet, das sind gerade einmal 1,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Allerdings wurden gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) allein 2017 davon 9.493 Zuwanderer als Tatverdächtige registriert, das sind immerhin 10,37 Prozent aller Tatverdächtigen (91.507) und 17,9 Prozent aller in Sachsen registrierten Zuwanderer. Dieser Prozentsatz liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt (8,5 Prozent aller Tatverdächtigen und etwa zehn Prozent aller Zuwanderer), was den Schluss zulässt, dass dem Bundesland offenbar eine überproportional kriminalitätsanfällige Klientel zugewiesen wird.

Frage dazu: Ist dieser Umstand im Ministerium bekannt und wie ist die deutlich überdurchschnittliche Tatverdächtigenquote in Sachsen zu erklären?

2. Bei Zuwanderern aus Tunesien, Marokko und Algerien ist die für 2017 ermittelte Anzahl von Tatverdächtigen höher als die Anzahl der in Sachsen gemeldeten Zuwanderer. Bei der zahlenmäßig starken Gruppe von Libyern liegt sie bei immerhin 55% und bei Georgiern bei 53%. All das ist deutlich überproportional zum Bundesdurchschnitt (Anlage).

Frage dazu:  Sind diese Fakten im Ministerium bekannt und was unternimmt der Freistaat Sachsen, um diesem untragbaren Zustand entgegenzuwirken?

Widerruf der Duldung bei verurteilten Straftätern?

3. Unter den tatverdächtigen Zuwanderern im Jahr 2017 sind 1.482 Personen mit dem Status „Duldung“ (also abgelehnte Asylbewerber, die wie der mutmaßliche Täter von Chemnitz nicht abgeschoben wurden).

Frage dazu: Ist dieser Sachverhalt im Ministerium bekannt, und was unternimmt der Freistaat Sachsen, um Straftaten von abgelehnten Asylbewerbern zukünftig zu verhindern (z. B. Widerruf der Duldung bei verurteilten Straftätern)?“

Es dauerte ein wenig, da erst ein Fachbereich konsultiert werden musste, aber am 23. Oktober 2018 erhielt der Autor dann doch Antwort, die die genannten Fakten im Grundsatz bestätigte:

„Ihre Fragen betreffend kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Aspekte und Auffälligkeiten dem Sächsischen Staatsministerium des Innern bekannt sind und auch bereits Maßnahmen getroffen wurden, um dem zu begegnen.“

Nach dem üblichen Verweis auf alleinreisende Männer zwischen 18 und 30 Jahren, die auch bei der deutschen Bevölkerung häufiger straffällig seien (was zwar stimmt, aber auf deutlich niedrigerem Niveau) folgt diese erhellende Aussage zur Verteilung von Zuwanderern:

„Dass bestimmte Nationalitäten in besonders hohem Maße als Tatverdächtige in Sachsen straffällig wurden, könnte seine Ursache in der Verteilung der Zuwanderer in die einzelnen Bundesländer haben (!). Auf Grund dessen hat sich Sachsen dafür eingesetzt, dass das abgestimmte zentrale Verteilungssystem, …, dahingehend überprüft und verändert wird, dass insbesondere Personen aus den Maghreb-Staaten auf eine größere Zahl von Bundesländern verteilt werden.“

Frank W. Haubold sieht dadurch eine seiner wichtigsten Vermutungen offiziell bestätigt: „Damit bestätigt das Innenministerium die These, dass dem Freistaat Sachsen Zuwanderer zugewiesen werden, die im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überproportional häufig straffällig werden!

Angesichts der Medienkampagne gegen „Dunkeldeutschland“ von Interesse

Diese Aussage ist insbesondere angesichts der Medienkampagne gegen Chemnitz und Sachsen insgesamt von Brisanz, denn sie offenbart die Verlogenheit und Perfidie der Akteure, die nicht nur „Hetzjagden“ erfinden, sondern auch unterstellen, die Proteste der sächsischen Bürger seien fremdenfeindlich und rassistisch motiviert, da es gar keine relevante Zuwandererkriminalität in Sachsen gäbe.

Und dann stellt sich heraus, dass dem Freistaat eine überdurchschnittlich kriminelle Zuwandererklientel insbesondere aus den Maghreb-Staaten zugewiesen wurde, die immerhin fast 11 Prozent der Tatverdächtigen in Sachsen stellt!

Im weiteren weist das Ministerium in seiner Antwort korrekt darauf hin, dass die theoretisch unmögliche Tatverdächtigenrate von über 100% bei bestimmten Herkunftsstaaten auf landesgrenzenüberschreitende Kriminalität und Tatverdächtige zurückzuführen ist, die sich unerlaubt in Sachsen aufhalten. Der letztgenannte Punkt wurde in der Darstellung nunmehr berücksichtigt (letzte Spalte) mit einem allerdings nur unwesentlich geänderten Ergebnis.

Immigranten aus Tunesien, Algerien und Marokko liegen bei Kriminalität ganz vorne

Es bleibt bei einer Gesamt-Tatverdächtigenquote von fast 17%, die fast zehnmal so hoch ist wie die der Einheimischen (1,86%) und der enormen Deliquenz von Zuwanderern aus bestimmten Herkunftsstaaten, die bei den Maghrebstaaten (Tunesien, Algerien, Marokko) über 95% (!) liegt.

Vor diesem Hintergrund wird die fast schon kriminelle Verantwortungslosigkeit offenbar, mit der Grüne und Linke bislang im Bundesrat verhindert haben, dass die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, was zumindest den Nachschub an Kriminellen verringern würde.

Die letzten Abschnitte des Antwortschreibens befassen sich mit den bereits ergriffenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen, halten aber noch eine weitere brisante Aussage zum Thema „Duldung“ und Kriminalität bereit:

„Die Duldungsgründe sind in § 60 a AufenthG geregelt. In einer Vielzahl der Fälle ist der Duldungsgrund die Passlosigkeit, da ein Widerruf der Duldung nicht möglich, solange das Passdokument noch fehlt (!).“

Schlimmer als in Schilda

Das muss man sich nun wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Zuerst weist die Merkel-Regierung die Bundespolizei wider geltendes Recht an, auch Asylbewerber ungeklärter Identität unbeanstandet ins Land zu lassen und dann können diese, auch wenn sie hochkriminell sind, wegen „Passlosigkeit“ nicht abgeschoben werden!

Dagegen war die Stadt Schilda ein geordnetes Gemeinwesen…

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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