Der bekannte Mediananwalt Steinhöfel Joachim hat im Namen der Presse- und Meinungsfreiheit erneut eine Einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt, und zwar für die bekannte Armenierin und Aktivistin Jaklin Chatschadorian.
Sie lebt seit vielen Jahren in Deutschland, war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Auch als Gastautorin von PP ist sie bereits in Erscheinung getreten und sitzt mit PP-Macher Dr. David Berger im Kuratorium der Desiderius Erasmus-Stiftung.
Stein des Anstoßes: Ein Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“
Hier die Stellungnahme von Joachim Steinhöfel (im Foto l. außen) in der Sache
- Am 14.09.2018 haben wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln eingereicht, in dem wir Jaklin Chatschadorian gegen Facebook vertreten. Facebook hat einen von Frau Chatschadorian geposteten Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“ („Von moslemisch sozialisierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“) als „Hassrede“ gelöscht und sie für 3 Tage gesperrt. Jetzt wird nicht nur in die Meinungs-, sondern auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Jaklin Chatschadorian lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Sie war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Sie ist für viele die deutsche Stimme für die Armenier geworden. Ihr offener Brief, mit dem sie ihren Austritt aus der CDU erklärte, sorgte für große Öffentliche Aufmerksamkeit.
- Das Landgericht Köln (32 O 264/18) hat die von uns beantragte einstweilige Verfügung am 20.09.2018 erlassen und Facebook unter Androhung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) untersagt, den streitigen Kommentar zu löschen und/oder Jaklin Chatschadorian wegen dieses Kommentars zu sperren.
Jaklin Chatschadorian: Diesmal hat der Rechtsstaat gewonnen
Jaklin Chatschadorian zeigte sich im Hinblick auf das Signal, das von dem Urteil ausgeht, erfreut: Das Gericht erkenne den Unterschied zwischen sachlicher Kritik, Hassrede und Volksverhetzung: „Kritik klar und deutlich auszusprechen, ohne sich in einer falschen Toleranz üben zu müssen, ist in Deutschland immer noch möglich.“
Und im Hinblick auf die immer mehr maaßlos um sich greifende Zensurwut im System Merkel:
„Vielleicht sollten die Initiatoren und Unterstützer des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sich noch einmal mit den Grundrechten der Meinungs- und Pressefreiheit befassen. Diesmal jedenfalls hat der Rechtsstaat gewonnen.“
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