Montag, 4. November 2024

Kein Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte!

(Alexander Gauland) Die Einigung der GroKo-Verhandler auf einen Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte von 1000 Menschen pro Monat ist ein fauler Kompromiss. Über eine parallel bestehende Härtefallregelung kann diese Zahl beliebig erhöht werden.

Es wird darüber hinaus der Eindruck erweckt, der gesamte Familiennachzug nach Deutschland läge dann bei 1000 Personen monatlich. Dabei ist der Nachzug bereits seit Jahren im vollen Gange.

Hunderttausende Migranten sind bereits auf diese Weise nach Deutschland eingereist. Für Asylanten und anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Konvention gibt es schon jetzt keinerlei Einschränkung. Diese gilt bislang lediglich für subsidiär Schutzberechtigte.

Wer subsidiären Schutz erhält, hat weder ein Anrecht auf Asyl, noch ist er Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Er darf sich in Deutschland vorübergehend aufhalten, solange ihm im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Fällt diese Begründung weg, muss er dorthin zurückkehren. Diese Menschen sollen hier nicht für immer sesshaft werden. Eine dauerhafte Einwanderung ist nicht der Sinn dieses Schutzstatus.

Daher darf es für subsidiär Schutzberechtigte überhaupt keinen Familiennachzug nach Deutschland geben. Der Familiennachzug muss insgesamt stark begrenzt und darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Die Familienzusammenführung ist im Herkunftsland zu organisieren.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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