Ein Gasbeitrag von Jürgen Fritz
Die AfD will den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auf Dauer ausschließen. Dazu brachte sie einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag ein, der heute erstmals debattiert wurde. Dr. Gottfried Curio (AfD) hielt hierzu eine fulminante Rede, mit welcher er sämtliche Politiker der Altparteien erneut weit in den Schatten stellte.
Heute hat der Deutsche Bundestag erstmals über den Familiennachzug für susidiär schutzberechtigte Flüchtlinge beraten, also solche Ausländer, die weder nach Art. 16a Grundgesetz einen Asylanspruch haben noch eine Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (sogenannte Konventionsflüchtlinge). Hierzu lag ein Gesetzentwurf der Alternative für Deutschland (AfD) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor. Die AfD will den Familiennachzug für die Betroffenen auf Dauer ausschließen.
„Etwaigen Sicherheitsbedenken in Bezug auf zurückgelassene Familienangehörige“ könne „schon Rechnung getragen werden, wenn diese sich in befriedeten oder nicht umkämpften Zonen im Heimatland beziehungsweise in einem Schutzlager in einem Nachbarland aufhalten“. Dort könne auch einem „Interesse an Familienzusammenführung“ laut Vorlage „Genüge getan werden“.
Die Rede von Dr. Gottfried Curio
Hier die bemerkenswerte Rede des integrations- und migrationspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Gottfried Curio:
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Zum Autor: Jürgen Fritz studierte in Heidelberg Philosophie, Erziehungswissenschaft, Mathematik, Physik und Geschichte für das Lehramt. Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte er eine zusätzliche Ausbildung zum Financial Consultant unter anderem an der heutigen MLP Corporate University. Er arbeitete etliche Jahre als unabhängiger Finanzspezialist. Außerdem ist er seit Jahren als freier Autor tätig. 2007 erschien seine preisgekrönte philosophische Abhandlung „Das Kartenhaus der Erkenntnis – Warum wir Gründe brauchen und weshalb wir glauben müssen“ als Buch, 2012 in zweiter Auflage. Seit 2017 betreibt er schwerpunktmäßig seinen Blog JÜRGEN FRITZ. Hier erschien der hier veröffentlichte Beitrag zunächst.
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