(David Berger) Wie das Anwaltsbüro des bekannten Juristen Joachim Steinhöfel gestern bekannt gab, konnte es bei Twitter einen Erfolg für „Einzelfallinfos“ erringen: Ab sofort ist der Twitterkanal auch in Deutschland wieder lesbar.
Der bekannte Anwalt schreibt auf seinem Blog: „Einzelfallinfos ist ein Team, welches Informationen zur Flüchtlings- und Migrantenkriminalität aus Polizeiportalen und Presseveröffentlichungen sammelt und veröffentlicht. Und damit einem völlig legitimen Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient. Über die Arbeit des Portals und die am 15. Mai 2017 von twitter verhängte Sperre nur in Deutschland (sog. „Shadowbanning“) haben u.a. die „New York Times“ (“Germany vs. twitter”) und die „FAZ“ (“Das große Zensieren bei Twitter hat begonnen”) berichtet.“
Vor knapp einem Monat hat „Einzelfallinfos“ das Anwaltsbüro von Steinhöfel damit beauftragt, eine erneute Freischaltung des Kontos in Deutschland bei Twitter durchzusetzen.
Gestern gab Steinhöfel nun bekannt: „Nach einigem Hin und Her gelang dies. Seit heute Nacht ist @Einzelfallinfos wieder in Deutschland verfügbar. „
Bei all der Freude über diesen Erfolg, fragt man sich natürlich: In welchem Land leben wir eigentlich, in dem man immer wieder neu und unter erheblichem finanziellem Aufwand das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit Hilfe eines Anwaltes einklagen muss?
Nein, Frau Merkel, das ist nicht das Deutschland, in dem wir gut und gerne leben!
Mehr Infos dazu: STEINHÖFEL