Die Empörung über türkische Wahlveranstaltungen in Deutschland greift zu kurz. Ebenso die Einlassungen der Bundesregierung, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche und deshalb Verbote abzulehnen seien. Eine Erklärung von Erika Steinbach (MdB):
„Staatspräsidenten und Regierungsmitglieder reisen mit Diplomatenpass und genießen besonderer Vorrechte. Das ist gut und richtig. Genauso gilt jedoch, dass alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, verpflichtet sind, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.
Die Pflege der auswärtigen Beziehungen wird als ein durch Art. 32 GG verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut gesehen. Der Besuch eines Staatsoberhauptes oder von hochrangigen Regierungsmitgliedern dient der Pflege der guten Beziehungen.
Das, was sich derzeit die Türkei im Rahmen ihres Wahlkampfes für das innertürkische Referendum gegenüber Deutschland leistet ist empörend, aber es zeigt uns auf, dass es um eine grundsätzliche Problematik geht.
Die Weigerung der Bundesregierung, diese türkischen Partei- und Wahlkampfveranstaltungen zu verbieten, ist ausschließlich auf die Türkei fokussiert.
Was ist, wenn es morgen dem Obersten Führer und Diktator Kim Jong-un einfällt, hier in Deutschland für sein Verständnis von Recht und Staatlichkeit so massiv zu werben. Wie würde man mit Wladimir Putin umgehen, wenn er gezielt und massiv, so wie die türkische Regierung, bei uns seine Positionen für die Annexion der Krim bewirbt und seine Minister reihenweise hierher nach Deutschland entsendet, um die Russlandstämmigen für sich zu gewinnen?
Der Ansatz, den Dissens zwischen zwei Staaten zu vertiefen, indem man in Wahlkampfveranstaltungen oder anderen Demonstrationen die jeweilige Minderheit auffordert, die Menschenrechts- und Grundrechtspositionen Deutschlands zu negieren und für Positionen zu werben, die unserem Rechtsverständnis entgegenstehen, schadet am Ende der Völkerverständigung. Dabei ist unerheblich, ob es sich um russische, nordkoreanische oder türkische Positionen handelt.
Grundsätzlich darf es nicht sein, dass andere Regierungen ihre innerstaatlichen Probleme und Abstimmungen auf solch eine Art und Weise bei uns in Deutschland austragen. Das trägt am Ende auch zur Spaltung der jeweiligen Minderheitengruppierungen bei uns in Deutschland bei.
Die Besuche von Staatsgästen werden in aller Regel protokollarisch abgesprochen, auch wenn es sich um Privatbesuche handelt, bei denen die Staatsgäste wesentlich mehr Freiheiten genießen. Der zwölfte Präsident der Republik Türkei, der sich in dieser Funktion an seine Landsleute wendet, um seine verfassungsrechtlichen Machtbefugnisse erweitern zu lassen, handelt aber erkennbar nicht als Privatperson.
Von den deutschen Ordnungsbehörden und Sicherheitskräften zu verlangen, einen in jeder Hinsicht konfrontativen Auslands-Wahlkampf zu ermöglichen, widerspricht dem ungeschriebenen Recht der diplomatischen „Gepflogenheiten“.
Deutschland muss im Interesse des inneren Friedens seiner unterschiedlichen Zuwanderergruppierungen und des ganzen Landes solche Art der Einflussnahme grundsätzlich untersagen.“
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