Samstag, 21. Dezember 2024

Wie der linksdrehende Umverteilungsstaat die Ausbeutung geschiedener Männer perfektioniert

Ein Gastbeitrag von Thomas Rettig

In neun Monaten ist Bundestagswahl. Da verwundert es nicht, dass Familienministerin Manuela Schwesig (Bild oben) ein ganz besonderes Schmankerl anzubieten hat: Nach dem Rezept des Wählerstimmenkaufs will die SPD-Politikerin durchsetzen, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr bezahlt wird, anstatt bisher höchstens bis zum 12. Lebensjahr.

Außerdem soll die Begrenzung der Bezugsdauer von maximal sechs Jahren abgeschafft werden. Die staatliche Leistung erhalten getrennt lebende Frauen, wenn der Vater ihrer Kinder keinen Kindesunterhalt bezahlen kann oder will.

Doch die Ministerpräsidenten konnten sich bislang nicht mit der Bundesregierung auf ein Gesetz einigen. Das Thema soll nun in einer Arbeitsgruppe beraten werden, denn Linkspopulisten sind hartnäckig, wenn es um die Wählerbeglückung durch Steuergelder geht. Stellvertretend für die linksdominierte Presse bedauerte SZ-Redakteurin Constanze von Bullion, dass der Geldsegen für getrennt lebende Mütter womöglich am schnöden Mammon scheitern könnte:

„Die Länder fordern, dass der Bund mindestens die Hälfte der Mehrkosten der Reform übernimmt, von der keiner recht weiß, wie teuer sie am Ende wird. Der Bund geht von 790 Millionen Euro Mehrkosten und 260 000 zusätzlichen Anträgen aus, wenn auch ältere Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Länder befürchten mehr als 450 000 neue Anträge, unkalkulierbare Kosten und überforderte Ämter“ (Süddeutsche Zeitung vom 07.12.16).

„Der andere soll’s bezahlen“ lautet die Überschrift ihres Artikels.

Das passt aus zwei Gründen sehr gut. Zum einen hat der Staat Schulden von über 2000 Milliarden Euro, so dass sämtliche Wohltaten nicht von den heutigen Steuerzahlern bezahlt werden. Sie müssen in der Zukunft erst erwirtschaftet werden, und zwar von unseren Kindern und Enkeln, soweit sie überhaupt vorhanden und bis dahin nicht längst ausgewandert sind.

Zum anderen wird es Zeit, das Thema mal aus der Sicht der betroffenen Väter zu beleuchten. Die sind es nämlich, die am Ende die Zeche bezahlen sollen, zumindest theoretisch. Denn beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich (wer hätte das gedacht) um einen Vorschuss, für den der sogenannte Erzeuger des Kindes regresspflichtig gemacht wird. Die 1980 eingeführte Sozialleistung ist ein Beispiel dafür, wie der Wohlfahrtsstaat immer undurchsichtiger wird:

Das Jugendamt überweist sogenannten alleinerziehenden Müttern auf Antrag für jedes Kind einen monatlichen Betrag, der teilweise mit dem Kindergeld verrechnet wird. Für Kinder bis zu fünf Jahren sind das (nach der Verrechnung, also unter dem Strich) 145 Euro und für Kinder von sechs bis elf Jahren 194 Euro (Wikipedia: Unterhaltsvorschuss).

Dabei ist es unerheblich, ob der Vater mit der Frau verheiratet war oder nicht. Sobald der „Erzeuger“ der Kinder wieder zahlungskräftig (oder im Lande) ist, versucht das Jugendamt sich an ihm schadlos zu halten, denn er gilt gemeinhin als „Verursacher“ des Schadens. Der Schaden, ja das soll das Kind sein oder die Kinder, die die arme Frau durch seine Schuld nun an der Backe hat.

Vermutlich wird der verlängerte Unterhaltsvorschuss bald verabschiedet, denn wenn der Staat die Väter zur Kasse bittet, dann braucht er entsprechend weniger Geld für die geschiedenen Mütter auszugeben. Die Ausweitung des Unterhaltvorschusses als Beitrag zur Haushaltsdisziplin? So einfach ist es nur auf den ersten Blick. Denn die Männer, die keinen Unterhalt zahlen, gehören meist zu den Geringverdienern. Wenn die Jugendämter den Unterhaltsvorschuss nun sechs Jahre länger überweisen, das Geld vom Vater bei der nächsten Gelegenheit aber zurückholen, dann kann man sich vorstellen, welche Auswirkung das auf seine Arbeitsmotivation hat. Wozu noch arbeiten oder gar beruflich vorankommen, wird er sich fragen, wenn das Jugendamt mein Konto pfändet, sobald ich es auf einen grünen Zweig gebracht habe?

Aus diesen Gründen wird der verlängerte Unterhaltsvorschuss mithelfen, bei den Männern zusätzliche Hartz-IV-Empfänger zu produzieren! Als Familiengründer kommen sie dann nur noch in Betracht, wenn es sich um Muslime handelt.

Der übertriebene Sozialstaat hat durch die Verkrustung des Arbeitsmarkts ohnehin die Barrieren für den Berufseinstieg oder Wiedereinstieg immer höher werden lassen. Zuletzt hat zum Beispiel der 2015 in Deutschland eingeführte Mindestlohn dazu geführt, dass für ungelernte Kräfte noch weniger Jobs angeboten werden. Hinzu kommt, dass immer mehr Einwanderer und sogenannte Flüchtlinge ins Land gesogen werden, die ausgerechnet den gering Qualifizierten nicht nur die Arbeitsplätze streitig machen, sondern auch die Wohnungen und die Frauen.

Die strafbewährte Unterhaltspflicht und der Unterhaltsvorschuss verschärfen die Situation vor allem für Männer der Unterschicht und der Migrantenmilieus, aber auch für ältere Semester oder Arbeitssuchende mit gesundheitlichen oder anderen Einschränkungen. Dazu gehören übrigens auch geschiedene Väter, die für ihre Kinder überdurchschnittlich oft zuständig sind. Wenn jedoch die legalen Verdienstmöglichkeiten weniger werden, dann schimmert der illegale Broterwerb umso leuchtender hervor.

Zusehends mehr Männer verlegen sich auf Betrügereien, machen Karriere in der organisierten Kriminalität oder sie entziehen sich der Tretmühle des Matriarchats, indem sie zum Islam konvertieren.

Es gibt nur Wenige, die gegen diesen Wahnsinn ankämpfen – ein untrügliches Zeichen dafür, dass wir in einer frauenzentrierten Gesellschaft leben. Wir Männer werden so erzogen, dass wir es als normal ansehen, für alles bezahlen müssen, am meisten aber, wenn es um die Frauen geht. Fast könnte man meinen, dass der Inbegriff der Männlichkeit darin besteht, klaglos seine Unterhaltspflichten (und allen anderen wohlfahrtsstaatlichen Zahlungsaufforderungen) nachzukommen, selbst wenn die Mutter dem Umgang mit den Kindern verweigert.

Es stimmt zwar, dass man zu seinen Kindern stehen sollte, auch wenn sie durch einen „Unfall“ auf die Welt gekommen sind. Schließlich war man ja beteiligt. Die moralische Pflicht für Ex-Frau und Kinder Unterhalt zu bezahlen ist aber nur dann unbestritten, wenn der Mann mit seiner Frau Wunschkinder zeugte, als Alleinverdiener jahrelang mit ihnen zusammenlebte und sich sodann scheiden ließ, weil er sich eine jüngere Frau angelacht hat. Wie verhält es sich aber, wenn die Trennung von ihr ausging, weil sie einen neuen Lover gefunden hat, der zahlungskräftiger ist als der alte? Oder wenn sie die Hauptverdienerin war? Oder wenn sie die Kinder vernachlässigt? Oder wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht der biologische Vater ist, sondern nur von der Mutter dazu auserkoren wurde? (siehe mein Artikel in cuncti.net: Von Kuckuckskindern, Scheinvätern und gehörnten Ehemännern, 13.08.13).

Nach dem Buchstaben der Scheidungsgesetzgebung sind Mann und Frau gleichberechtigt, doch in der Rechtspraxis dreht sich alles darum, dass die Frau versorgt ist. Sie soll um Gottes Willen keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden, während der Mann bis auf Hartz-IV-Niveau ausgeplündert werden kann.

In dem umfangreichen Nachschlagewerk „Die Familie und ihre Zerstörer“ wird beschrieben, wie die Behörden zum Beispiel mit der „Beistandschaft des Jugendamts“ (§ 1712 BGB) einseitig Position zugunsten der Frauen beziehen:

„Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, die rein materiell auszugleichen sind. Ein persönlicher Bezug der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistandschaften überhaupt nicht vorgesehen. Müttern wird durch diese rechtlich einzigartige Konstruktion auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt“ .

Die Kinder stehen dabei nur pro forma im Mittelpunkt, in Wirklichkeit müssen sie meist als Vorwand für die Rundumversorgung der Mutter herhalten. Anders als etwa in den USA, wird der Nachwuchs in Deutschland fast automatisch der Frau zugesprochen. Damit hat sie ein Faustpfand, mit dem sie ihr Schäfchen bequem ins Trockene bringen kann. Die Berichterstattung der Medien ist von Sentimentalität zugunsten der Frauen geprägt. Das fängt schon damit an, dass die betroffenen Mütter als „Alleinerziehende“ bezeichnet werden. Alleine erziehen sie ihre Kinder aber nur dann, wenn sie vereiteln, dass der Vater sie regelmäßig zu sich nimmt.

Nicht selten aber hintertreiben getrennt lebende Frauen das Umgangsrecht des Vaters mit seinen Kindern, was von den staatlichen Stellen meist schulterzuckend geduldet wird. Außerdem sind die sogenannten Alleinerziehenden bei näherem Hinsehen selten allein, sondern in Verwandtschaft und Freundeskreisen gut vernetzt.

Ihre Kinder werden meist zusätzlich von den Großeltern erzogen, von Freundinnen oder von neuen Lebenspartnern. „Alleinerziehend“, das gehört zu dem Vokabular, mit dem die Opferrolle der Frau verfestigt werden soll. Es klingt nach allein gelassen, dabei „ist es in den meisten Fällen die Frau, die den Antrag für die Scheidung einreicht“ (Welt vom 09.09.2015).

Richterin Erika Andreß kritisierte in einem Interview die 2008 vorgenommene Liberalisierung des Unterhaltsrechts und plädierte dafür, geschiedene Männer weiterhin kräftig zur Kasse zu bitten:

„Wenn eine Frau, die ihre Ehe nicht mehr ertragen kann, heute aber vor der Alternative steht, im Scheidungsfall voll arbeiten und ihren Kindern eine Ganztagsbetreuung zumuten zu müssen, wird sie vielleicht in der ungeliebten Beziehung bleiben. Das ist antiquiert“ (Welt vom 19.03.2009: Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder).

Dfuiz.net kommentiert das wie folgt:

„Die Richterin hält es aber nicht für antiquiert, dass der Mann seiner Ex-Frau ihre liberale Lebensgestaltung finanziert. Sie mutet Männern zu, für Ex-Frauen zu arbeiten, und hält es gleichzeitig für unzumutbar, dass Frauen für ihren eigenen Lebensunterhalt arbeiten. Das lehnt sie als ‚erzwungene Emanzipation‘ ab“ (Die Familie und ihre Zerstörer: Das Unterhaltsmaximierungsprinzip).

Auf Rat ihres Rechtsanwalts behaupten getrennt lebende Frauen mitunter, sie hätten nur deshalb auf eine lukrative berufliche Karriere verzichtet, um ihrem geschiedenen Mann das Kind zu schenken, das er sich so dringlich von ihr gewünscht hatte. Ihre verpassten Karrierechancen stellten Opportunitätskosten dar, die der Ex nun übernehmen müsse. Denn wer bestellt, der bezahlt – ist doch logisch, oder? Leider nehmen immer mehr Richter (und vor allem Richterinnen) solche Einlassungen ernst. In Wirklichkeit geht der Kinderwunsch meist von der Frau aus, weswegen man sie im Regelfall als die eigentliche Erzeugerin des Kindes oder der Kinder betrachten muss. Spätestens seit in den 1960er Jahren die Antibabypille auf den Markt kam, ist es die Frau, die darüber entscheidet, ob sie schwanger werden will oder nicht. Viele Kinder werden sogar gegen den Willen des Vaters gezeugt, wenn sie die Pille „vergessen“ hat.

Vor allem Frauen, die langsam aus dem gebährfähigen Alter herauskommen, setzten ihren Partner gelegentlich vor vollendete Tatsachen. Wenn er zu dem Kind steht, dann hat sie sich mit ihrem Kinderwunsch durchgesetzt. Wenn nicht, dann wird das Kind im Mutterleib getötet. Und sollte die werdende Mutter es nichts übers Herz bringen, ihr Kind abzutreiben, dann kann sie sich ja von ihrem Partner trennen und ihn zum Unterhaltszahler machen.

Seit in diesem Spätsommer der neue Bildungsplan in Baden-Württemberg im in Kraft getreten ist, werden Schulkinder mehr denn je mit allen möglichen Abarten der Sexualität konfrontiert, ja geradezu belästigt.

Jetzt animieren uns also auch die Schulen, möglichst früh und möglichst oft sexuell aktiv zu werden. Dass ein junger Mann Gefahr läuft für die nächsten Jahrzehnte zum Dukaten-Esel seiner Gespielin zu werden, das wird wohlweislich nicht zum Thema gemacht. Jungs und Mädchen, die mit Bedacht vorgehen, tauschen sich unbefangen über den Preis aus, den ein Mann bezahlen muss, wenn er seine Bettgefährtin verliert, sie aber dennoch ein Kind von ihm bekommt. Man kann sich etwa die Düsseldorfer Tabelle für 2017 als PDF runterladen und erfahren, dass für ein Baby mindesten 342 Euro pro Monat fällig sind. Wenn der junge Mann einmal gut verdient (netto über 5100 pro Monat) und sein Sprössling 18 Jahre alt ist, dann sind bereits monatlich 844 zu bezahlen. Wenn das keine Sklaverei ist?

Durch solchen Unfug wird zudem nicht nur die Leistungsbereitschaft des Mannes gelähmt, sondern auch die der Frau, denn wenn sie arbeiten geht, werden Unterhaltszahlungen und Hartz-IV-Gelder gekürzt und der Unterhaltsvorschuss gestrichen (dfuiz.net: Zwangsverheiratung von Staats wegen).

Um Sparsamkeit zu demonstrieren, ließ die Familienministerin Anfang Dezember verlauten, die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses könne mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden, die derzeit Aufstockerleistungen aus Hartz IV erhalten, aus dem Sozialleistungsbezug herausführen. Kritiker wenden allerdings ein, dass die Reform ihre Wirkung verfehlen würde, denn bei 87 Prozent der Anspruchsberechtigten käme der Vorschuss gar nicht an, weil er mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet würde. Die Grünen meinen aber, Hartz 4 sei unter der Würde:

„Alleinerziehende mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss sind nicht arm, sie erhalten nur keinen Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil“ (Welt vom 04.12.16:  Viele Single-Eltern könnten aus Hartz IV geholt werden).

Die Linken greifen für mehr Wählerstimmen besonders tief in die Staatskassen und fordern, dass die Leistungen eben nicht verrechnet werden, damit sie bei den Betroffenen auch „ankommen“ (Berliner Zeitung vom 29.11.16).

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich übrigens nicht nur um grobe Zielvorgaben, die auch locker unterschritten werden können. Wer der Unterhaltspflicht nicht nachkommt, dem droht eine Haftstrafe bis zu drei Jahren, wenn die Ex das Kind abtreibt, sogar bis zu fünf Jahre (§ 170 Strafgesetzbuch: Verletzung der Unterhaltspflicht). Zum Stichtag 31.03.2015 gab es in Deutschland 84 Strafgefangene, die als „Unterhaltspreller“ im Gefängnis einsaßen, 38 davon im offenen Vollzug, einer davon war eine Frau (Statistisches Bundesamt; PDF Seite 21).

Der Umverteilungsstaat hat unter dem Einfluss der Frauenbewegung einen Pseudo-Feminismus geschaffen, mit dem eine getrennt lebende Mutter zu einer Art staatlichen Angestellten wird. Die Staatsgewalt sorgt dafür, dass der Ex nicht zum Zechpreller wird.

Jugendämter und Familiengerichte kümmern sich um geschiedene Mütter wie ein Zuhälter sich um seine Dirnen kümmert. Die Gesellschaft hat sich in ein riesiges Freudenhaus verwandelt.

Anders als in herkömmlichen Bordellen, müssen die Männer hier aber jederzeit damit rechnen, dass ihre Herz-Dame schwanger wird, wodurch der Preis in astronomische Höhen steigen kann. Das Megabordell dient ganz nebenbei nämlich auch der „Reproduktion“. Ähnlich wie im Dritten Reich beim „Lebensborn“ werden die Männer bei der modernen Menschenproduktion nur zur Befruchtung gebraucht. Und als Arbeitssklave, der den Apparat am Laufen halten und mit Steuern, Abgaben sowie Unterhaltsgeldern finanzieren soll.

Wer die strafbewährte Unterhaltspflicht mit Abstand betrachtet, dem mutet sie wie eine Strafzahlung fürs Kinderkriegen an. Für eine Gesellschaft, die mit Riesenschritten vergreist und zu wenig (qualifizierten) Nachwuchs hat, ist das absurd.

Dass aus der Familie entlassene Väter völlig losgelöst von Schuld und Bedürftigkeit der Frau mit diesem stampfenden Automatismus zur Kasse gebeten werden, das spricht sich herum. Oft werden sie derart geschröpft, dass sie keine Chance mehr haben es noch einmal mit einer anderen Frau zu versuchen – auch und gerade wenn sie der Mittelschicht angehören.

Männer, die keine Lust haben jahrelang ausgebeutet zu werden, ziehen längst ihre Konsequenzen. Sie versuchen mit allen Mitteln zu vermeiden, dass ein Kind in der Wiege liegt, womit die wichtigste Ursache für den Geburtenrückgang angesprochen wurde. Sie benutzen Kondome, sie lassen die Finger von den „anständigen Frauen“ und gehen lieber in den Puff, sie wandern aus, sie lassen sich sterilisieren. Auch setzen Männer umso öfter ihre schwangere Freundin unter Druck, das Kind abzutreiben, was sie dann auch tun kann, ohne bestraft zu werden. Das alles zerstört die Gesellschaft und ist gegen die Menschenwürde.

Die Lösung kann nur darin bestehen, dass sich der Staat aus Familienangelegenheiten normalerweise heraushält. Im Trennungs- und Scheidungsfall sollten die Betroffenen selbst (zusammen mit ihrem sozialen Umfeld) entscheiden, ob und wie die Kinder aufgeteilt werden und ob es angesagt ist, dass der Vater Unterhalt bezahlt. Haftstrafen für die Verletzung der Unterhaltspflicht gehören abgeschafft!

Wir leben in Zeiten häufig wechselnder Paarbeziehungen. Das hat zur Folge, dass der Mann nicht nur vor seiner Hochzeit, sondern auch danach ständig in Konkurrenz zu anderen Männern steht. Anders als im 19. Jahrhundert kann er seine Frau nur dauerhaft an sich binden, wenn er genau das liefert, was sie sich von ihm versprochen hat, wenn er also eine lang anhaltende Karriere macht. Die Polarität der Geschlechtsrollen hat sich nicht etwa aufgelöst, sondern verfestigt. Früher musste die Frau ihnen Gatten um Erlaubnis bitten, wenn sie berufstätig sein wollte. Heute braucht ein Mann seine Frau erst gar nicht zu fragen, ob er sein berufliches Engagement reduzieren kann. Das darf er allenfalls vorübergehend. Wenn er Zweifel an seiner beruflichen Motivation aufkommen lässt, setzt er seine Ehe aufs Spiel.

Als es noch kein Unterhaltsrecht und keine Düsseldorfer Tabelle gab, konnte die Frau nicht so einfach mit der Scheidung drohen, und ihren Ehegatten daher nicht wie heute unter Leistungsdruck setzen. Wenn sie sich von ihm trennte, musste sie ihre Brötchen über kurz oder lang selbst verdienen. Sie konnte vielleicht zunächst einmal bei Freunden unterkommen oder zu ihrer Herkunftsfamilie zurückkehren. Sie konnte dann zum Beispiel als Dienstmädchen oder Hauslehrerin arbeiten, es war aber nicht gesagt, dass sie die Kinder zugesprochen bekam. Schon gar nicht konnte sie die Kinder als Faustpfand einsetzen, um sich zum Versorgungsfall zu machen. Kurz: Sie saß nicht am längeren Hebel, denn sie hatte keinen fetten Rundum-Sorglos-Staat auf ihrer Seite. Sie war genauso von ihrem Mann abhängig wie er von ihr.

Dahin müssen wir wieder zurück. Wenn wir wollen, dass unsere westliche Kultur überlebt, dann sollten wir uns vom Wohlfahrtsstaat verabschieden, mehr Kapitalismus wagen und wieder zurück zur christlichen Ehe und zur bürgerlichen Familie finden. Ehe, Familie, Verwandtschaft, die Sippe – das sind keine Zumutungen, wie die Fortschrittsapostel behaupten. Es handelt sich dabei um dezentrale und geschichtlich gewachsene Solidarsysteme, die nach dem Prinzip der direkten zwischenmenschlichen Beziehung funktionieren. Zusammen mit Dorfgemeinschaft, Nachbarschaft, Kirchengemeinden, Vereinen oder auch freiwilligen Genossenschaften stellen sie den Kern unserer Gesellschaft dar. Vor allem Ehe und Familie bilden ein Gegengewicht zu den Härten, denen der Mensch in der Marktwirtschaft mitunter ausgesetzt ist.

Der Wohlfahrtsstaat untergräbt unser Gesellschaftssystem auf diabolische Art und Weise, indem er seine tragenden Säulen entlastet und sie damit ihrer Existenzberechtigung und Autorität weitgehend beraubt.

Betrachten wir die familienpolitischen Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und staatlich geförderte Kinderkrippen usw. Sie fallen nach Trennung und Scheidung beinahe komplett der Frau zu, was für sich allein bereits für ein Machtungleichgewicht zugunsten des „schönen Geschlechts“ gesorgt hat. Hinzu kommen steuerliche Erleichterungen und Freibeträge für „Alleinerziehende“ sowie Sonderzuschläge bei Hartz IV, Vorteile bei der Zuteilung von Sozialwohnungen, die erleichterte Bewilligung von Wohngeld und, und, und …

Kein Wunder, dass die Scheidungsrate bei 50 Prozent liegt! Der Umverteilungsstaat betäubt die Überlebensinstinkte unserer Gesellschaft, denn er hat dafür gesorgt, dass Beziehungskisten für Männer zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden sind. In neun Monaten ist Bundestagswahl. Tun wir was, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!

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Zum Autor: Thomas Rettig: Jahrgang 1961, studierte Soziologie und Betriebswirtschaftslehre. Er arbeitet seit 1997 selbständig im Bereich Internetmarketing, ist libertär-konservativer Buchautor („Karriereleiter oder Hamsterrad“), Männerrechtler und AfD-Mitglied. Von Februar 2015 bis November 2016 war er Leiter und Redner bei mehreren Pegida-Demonstrationen in Karlsruhe.

Kontaktmöglichkeiten:

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Foto: Manuela Schwesig © PhilFS (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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