Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutz sortiert Wahlhelfer aus

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(David Berger) Vor der Wahl lässt der Verfassungsschutz Kandidaten aussortieren. Kurz vor der Wahl lässt er Wahlhelfer aussortieren. Und nach der Wahl sortiert der Verfassungsschutz dann selbst? Was wie eine polemische Übertreibung klingt, bekommt angesichts eines Vorgangs in Sachsen-Anhalt einen bemerkenswert realen Hintergrund.

Öffentlich gemacht wurde der Fall durch das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“, das sich seit Jahren mit Wahlbeobachtung beschäftigt. Grundlage der Recherche ist die Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Gordon Köhler. Nur wenige Tage vor der Bundestagswahl 2025 wurde in Blankenburg (Harz) ein bereits für einen Wahlvorstand vorgesehener Wahlhelfer wieder abberufen. Der entscheidende Impuls dazu kam nicht aus der kommunalen Wahlbehörde, sondern vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt.

Am 13. Februar 2025 erhielt die Behörde Kenntnis von der betreffenden Person. Bereits am folgenden Tag informierte sie die Landeswahlleiterin. Am 18. Februar wurde der Kreiswahlleiter eingeschaltet, der sich an die Stadt Blankenburg wandte. Einen Tag später wurde dem Wahlhelfer telefonisch mitgeteilt, dass er nicht eingesetzt werde – vier Tage vor der Bundestagswahl. Als Begründung wurden „Zweifel an der Geeignetheit zur unparteiischen Ausübung des Wahlehrenamtes“ genannt. Formal hat der Verfassungsschutz den Betroffenen nicht selbst aus dem Wahlvorstand entfernt. Die Entscheidung traf die zuständige kommunale Stelle. Doch die Kausalkette ist eindeutig: Verfassungsschutz – Landeswahlleiterin – Kreiswahlleiter – Stadt Blankenburg – Abberufung.

Warum interessierte sich der Verfassungsschutz für einen Wahlhelfer?

Genau das wollte Gordon Köhler in seiner Kleinen Anfrage wissen. Er fragte nach den konkreten Tatsachen, aufgrund derer die Eignung des Mannes infrage gestellt wurde, und danach, warum ausgerechnet diese Person ins Blickfeld der Behörde geraten war. Auch wollte er erfahren, ob politische Betätigung, öffentliche Äußerungen, Veröffentlichungen, Vereinsmitgliedschaften oder Aktivitäten in sozialen Netzwerken eine Rolle gespielt hatten und wie viele Wahlhelfer überhaupt einer solchen Überprüfung unterzogen wurden. „Ein Prozent“ kritisiert, dass wesentliche Fragen unbeantwortet geblieben seien. Immerhin erklärte die Landesregierung, die zugrunde liegenden Informationen seien nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen worden.

Damit ist das Problem jedoch keineswegs ausgeräumt. Seit wann gehört es zum Aufgabenbereich eines Inlandsnachrichtendienstes, die persönliche oder politische Eignung eines Bürgers für ein ehrenamtliches Wahlamt zu beurteilen? Selbstverständlich müssen Mitglieder eines Wahlvorstandes ihre Aufgabe unparteiisch erfüllen, und ebenso selbstverständlich kann ein tatsächlich ungeeigneter Wahlhelfer abberufen werden. Wahlhelfer müssen deshalb aber keine Menschen ohne politische Überzeugungen sein. Sie dürfen Parteien angehören, politische Ansichten äußern und wählen natürlich selbst. Entscheidend ist ihr Verhalten bei der Ausübung des Wahlehrenamtes. Sollten dagegen politische Äußerungen, Kontakte oder Zugehörigkeiten außerhalb des Wahllokals ausreichen, damit ein Nachrichtendienst Zweifel an der Eignung anmeldet und ein Bürger daraufhin aus dem Wahlvorstand entfernt wird, wäre eine rechtsstaatlich heikle Grenze erreicht. Gerade deshalb wäre es wichtig zu erfahren, was dem Betroffenen konkret vorgeworfen wurde.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Bislang gibt es keinen Beleg dafür, dass der Verfassungsschutz flächendeckend Wahlhelfer überprüft oder systematisch Angehörige eines bestimmten politischen Milieus aus Wahlvorständen entfernen lässt. Der bekannt gewordene Einzelfall ist allerdings brisant genug und könnte die Spitze eines Eisbergs darstellen. Das gilt umso mehr wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September. Ausgerechnet jetzt wird bekannt, dass bei der vergangenen Bundestagswahl ein Bürger nach Einschaltung des Verfassungsschutzes innerhalb weniger Tage aus einem Wahlvorstand entfernt wurde.

Der Verfassungsschutz soll die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen. Gerade deshalb darf nicht der Eindruck entstehen, ein Nachrichtendienst könne zum politischen Türsteher demokratischer Wahlen werden. Wo Sicherheitsbehörden Einfluss darauf nehmen, welche Bürger an der Durchführung einer Wahl mitwirken dürfen, müssen Rechtsgrundlage, Kriterien und Verfahren transparent und überprüfbar sein. Denn eine Demokratie lebt nicht nur von korrekt ausgezählten Stimmen. Sie lebt auch vom Vertrauen der Bürger in diejenigen, die das Verfahren organisieren und überwachen, zumal wenn die Vertreter der Kartellparteien ihren Anhängern einreden, dass es im Kampf gegen die AfD keine roten Linien mehr geben dürfe.

 


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