
(David Berger) „Der letzte Rest Reputation des Lügen-Spiegel liegt in Trümmern. Die Deepfake-Vorwürfe gegen Christian Ulmen waren erfunden – und sind vom Oberlandesgericht Hamburg verboten worden.“ Mit diesen Worten kommentierte der Journalist Julian Reichelt eine aktuelle Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Tatsächlich hat das OLG Hamburg dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in einem zentralen Punkt seiner Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen widersprochen und die Verbreitung entsprechender Verdachtsäußerungen untersagt.
Wie die „Legal Tribune Online“ (LTO) berichtet, hatte das Landgericht Hamburg im Mai 2026 noch entschieden, der Spiegel habe über den Verdacht berichten dürfen, Christian Ulmen habe sogenannte Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes verbreitet. Das Gericht sah damals einen ausreichenden „Mindestbestand an Beweistatsachen“ für eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Gegen diese Entscheidung legte Ulmen Beschwerde ein – mit Erfolg.
Der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg entschied nun, dass der Spiegel nicht den Verdacht erwecken dürfe, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau verbreitet. Anders als die Vorinstanz sah das OLG keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für einen solchen Verdacht.
Auch Verdacht der Herstellung von Deepfakes unzulässig
Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Punkt der Entscheidung: Während das Landgericht noch davon ausgegangen war, die Spiegel-Berichterstattung erwecke gar nicht den Eindruck, Ulmen habe Deepfake-Videos selbst hergestellt, kam das OLG zu einer anderen Einschätzung.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts konnte ein durchschnittlicher Leser sehr wohl den Verdacht verstehen, Ulmen habe entsprechende Deepfake-Inhalte selbst produziert. Für einen solchen Verdacht fehle jedoch ebenfalls eine ausreichende Tatsachengrundlage. Auch diese Form der Berichterstattung wurde daher untersagt.
Das OLG gab Ulmen außerdem teilweise Recht hinsichtlich der Veröffentlichung von Passagen aus einer E-Mail an seinen Strafverteidiger. Nach Angaben des Gerichts überwiegt hier das Persönlichkeitsrecht Ulmens. Ausschlaggebend sei insbesondere die intime sexuelle Natur einzelner Passagen gewesen. Das Verbot betrifft allerdings nicht die vollständige Wiedergabe der E-Mail, sondern nur bestimmte Textstellen.
Hintergrund des Falls
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Spiegel-Artikel vom März 2026 unter der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“. Darin wurden schwere Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren früheren Ehemann erhoben. Im Mittelpunkt standen unter anderem angebliche Fake-Accounts, digitale Identitätsmanipulationen sowie die Behauptung, Ulmen habe pornografische Inhalte verbreitet, die den Eindruck erwecken sollten, sie zeigten Fernandes.
Während das Landgericht Hamburg die Berichterstattung über einen Deepfake-Verdacht zunächst noch weitgehend für zulässig hielt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht nun wesentliche Teile dieser Bewertung korrigiert. Nach der aktuellen Entscheidung fehlt für den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet, die erforderliche tatsächliche Grundlage. Damit hat Christian Ulmen in einem zentralen Punkt seines Vorgehens gegen den Spiegel vor Gericht Erfolg erzielt.
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