Der Mantel des Schweigens über Merkels Stasi-Akten

Manchmal liefert ein Gerichtsurteil mehr Erkenntnisse über den Zustand unseres politischen Systems als über den konkreten Streitfall, über den es eigentlich entscheiden sollte. Gastbeitrag von Martin E. Renner.

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gehört zweifellos in diese Kategorie.
Die Richter entschieden, dass mögliche Stasi-Unterlagen über Angela Merkel weder herausgegeben werden müssen – noch überhaupt bestätigt werden muss, ob solche Unterlagen existieren.

Mit anderen Worten: Die Öffentlichkeit hat nicht einmal das Recht zu erfahren, ob es etwas gibt, das sie nicht sehen darf.

Ein bemerkenswertes Verständnis von Transparenz in einem Land, das seit Jahrzehnten mit moralischem Tremolo die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit beschwört.
Doch offenbar gilt dieser Anspruch nicht für alle gleichermaßen.

Merkel ist nicht irgendeine Privatperson

Geklagt hatte der frühere Berliner Landespolitiker Marcel Luthe. Sein Anliegen war denkbar schlicht: Einsicht in mögliche Unterlagen über Angela Merkels Rolle innerhalb der Strukturen der DDR – insbesondere über ihre Tätigkeit als FDJ-Sekretärin für „Agitation und Propaganda“, über ihre Kontakte in der Wendezeit sowie über eine bemerkenswerte Episode an der polnischen Grenze im Jahr 1981.

Ein Vorfall, der für sich genommen bereits Fragen aufwirft. In Merkels Gepäck fanden DDR-Grenzbeamte Solidarność-Material – Zeitschriften, Abzeichen und Fotos eines Denkmals der polnischen Oppositionsbewegung. In einem Staat, der politische Abweichung mit paranoider Konsequenz verfolgte, hätte ein solcher Fund normalerweise drastische Konsequenzen gehabt.

Doch nichts geschah.

Keine Vernehmung. Keine Sanktion. Keine Akte – jedenfalls keine, die öffentlich existieren dürfte.

Man könnte meinen, dass gerade dieser Umstand ein legitimes Interesse an historischer Aufklärung begründet. Schließlich handelt es sich nicht um irgendeine Privatperson, sondern um die ehemalige Bundeskanzlerin, die über 16 Jahre hinweg die Geschicke der Bundesrepublik gelenkt hat.

Doch genau dieses öffentliche Interesse erklärte das Gericht kurzerhand für nachrangig.
Die Begründung wirkt beinahe surreal: Selbst wenn Merkel tatsächlich FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda gewesen sein sollte – was sie bestreitet – wäre diese Position angeblich nicht bedeutend genug gewesen, um sie damals zu einer „Person der Zeitgeschichte“ zu machen.

Eine erstaunliche Argumentation.

Denn dieselbe politische Klasse erklärt uns seit Jahren mit missionarischem Eifer, dass die DDR ein allumfassender Überwachungsstaat gewesen sei, in dem selbst kleinste Funktionen Teil eines gigantischen Herrschaftsapparates waren.
Doch sobald die Biographie einer späteren Kanzlerin berührt wird, schrumpft dieser Apparat plötzlich zur administrativen Nebensache.

Nicht alle Akten sind für die Wahrheit bestimmt

So entsteht ein merkwürdiger Zustand: Millionen DDR-Bürger mussten nach der Wiedervereinigung akzeptieren, dass ihre Lebensläufe, ihre Gespräche, ihre privaten Kontakte in den Stasi-Archiven offenliegen.
Ihre Vergangenheit wurde akribisch durchleuchtet – häufig bis ins kleinste Detail.
Doch wenn es um die Biographie einer der mächtigsten Politikerinnen der Bundesrepublik geht, gilt plötzlich ein anderes Prinzip.

Nicht Aufklärung.
Nicht Transparenz.
Sondern Schweigen.

Der Bürger darf nicht einmal wissen, ob es überhaupt etwas zu wissen gäbe.
Die Republik, die sich gern als Weltmeister der Vergangenheitsaufarbeitung inszeniert, hält in der Causa Merkel den Deckel drauf.

Die Wahrheit soll nicht ans Licht – sie soll offenbar im Halbdunkel der Archive verschwinden.

Und so bleibt am Ende weniger eine juristische Entscheidung als ein politischer Eindruck zurück: In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz der historischen Aufarbeitung offenbar nach einem sehr einfachen Schema.

Manche Akten sind für die Wahrheit bestimmt. Andere offenbar für die Ewigkeit im Tresor.

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