Ein Facebook-Kommentar über Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sorgt für juristische Aufregung – endet aber ohne Folgen für den Verfasser. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt, nachdem ein Nutzer den Kanzler im sozialen Netzwerk als „Pinocchio“ bezeichnet hatte.
Die Bezeichnung, ergänzt um ein Nasen-Emoji, sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt und stelle zulässige politische Kritik dar, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Der Vorfall geht auf einen Beitrag des Polizeipräsidiums Heilbronn zurück, der im Oktober letzten Jahres veröffentlicht wurde, als Merz die Stadt besuchte. Anlass war ein zeitweiliges Flugverbot im Zuge des offiziellen Besuchs, über das die Polizei auf Facebook informierte. Auf diesen Post reagierten zahlreiche Nutzer – fast 400 Kommentare gingen ein. Einer davon lautete: „Pinocchio kommt nach HN“ (HN steht für Heilbronn) und war mit dem breiten verbreiteten Symbol für Unwahrheit versehen.
Majestätsbeleidigungs-Paragraph
Die Ermittlungen hatten zunächst für Aufsehen gesorgt, weil der Kommentar als mögliche Beleidigung nach § 188 Strafgesetzbuch galt. Dieser sog. Majestätsbeleidigungsparagraph sieht den Schutz von Amtsträgern vor, gegen die beleidigende Äußerungen verfolgt werden können. Dass gerade ein solcher Fall geprüft wurde, hatte in der Öffentlichkeit Kritik ausgelöst – nicht zuletzt, weil politische Satire und zugespitzte Kritik zu einem lebendigen demokratischen Diskurs dazugehören.
Nach Prüfung kommt die Staatsanwaltschaft nun zu dem Schluss, dass der Vergleich mit der berühmten Kinderbuchfigur Pinocchio – die durch ihre wachsende Nase als Symbol für Lügen und Übertreibung steht – als politische Meinung und damit als legitime Machtkritik anzusehen ist. Daher wird das Verfahren eingestellt, und der Facebook-User muss weder mit einer Strafe noch mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen.
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