Missbrauch evangelischer Gottesdienste im Februar 2026. Gastbeitrag von Dr. Dieter Gellhorn.
Es geschieht nicht immer so krass, wie nach dem Gottesdienst in Schwenningen im evangelischen Gemeindezentrum im Muslenplatz am 8. Februar. Nach dem Orgelnachspiel erhob sich die Pfarrerin nochmals und rief zur Nichtwahl der AfD bei der Anfang März anstehenden Landtagswahl auf. Ihrer Ansprache gemäß befürworte der zuständige Landesbischof auch eine solche Stellungnahme. Die AfD sei nicht wählbar, weil sie das christliche Menschenbild nicht respektiere.
Die Frage ist nun, was hinter dieser Aussage steht und natürlich auch: Hat sie Recht? Ist es eine Verletzung der Menschenwürde, illegale Einwanderer abschieben zu wollen. Ist es eine Verletzung der Menschenwürde, jeden abschieben zu wollen, der unter Ausrufen von Allahu-akbar in Deutschland mehr oder minder große Straftaten verübt hat? Ist es eine Verletzung der Menschenwürde, auf einem selbst nicht näher bekannte Muslime ganz generell einen kritischen Blick zu haben, gehört man doch als Christ zu der Menschengruppe, die gemäß dem Koran (dem von ihnen als heilig erachteten Buch) die größtmögliche Sünde begeht, nämlich Allah (mit Jesus) einen weiteren Gott an die Seite zu stellen, was die einzige Sünde ist, die Allah nie vergibt. Ist es eine Verletzung der Menschenwürde, sich bei der Begegnung mit muslimischen jungen Männern auch immer wieder an die Ausschreitungen auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015/2016 zu erinnern?
All das scheint doch geboten, will man hoffnungsfroh und orientiert und gewarnt von den Realitäten in unserem Land einigermaßen sicher weiterleben. Wie kann da eine Pfarrerin einen Nichtwahlaufruf gegen die AfD verkünden und das auch noch am Ende eines Gottesdienstes. Es scheint, dass eine solche Pfarrerin multikulti-besoffen ist. Das ist wohl ein ähnlich intensiver Rausch wie der im Jahr 1933, als viele Pfarrer deutsch-völkisch besoffen waren.
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