Montag, 19. Januar 2026

Simeon Trux alias „Maja T.“: Lebenslänglich wäre angemessen

Der Fall „Maja T.“ wirft ein grelles Licht auf die Brutalität militanter linksextremer Gewalt und die Konsequenzen, die daraus folgen müssen. Vor einem ungarischen Gericht steht ein Angeklagter, dem schwere, teils lebensgefährliche Angriffe zur Last gelegt werden – und bei dem die Frage nach einer lebenslangen Haftstrafe immer lauter wird.  Gastbeitrag

Der Prozess gegen „Maja T.“, eigentlich Simeon Ravi Trux, vor dem Budapester Gerichtshof wird fortgesetzt. Die brisante Enthüllung dabei: Der  Linksextremist, Antifa-Schläger und Gewohnheitsverbrecher mit langem Vorstrafenregister war am brutalen “Thor-Steinar”-Überfall 2022 in Erfurt beteiligt. Seine Opfer wurde teils schwerstverletzt. Wir erinnern uns: Moralisch endverwahrloste linksgrüne Politiker zeigten Mitgefühl für diesen Widerling und pilgerten zu ihm ins ungarische Gefängnis, um bei der eigenen linksradikalen Klientel zu punkten und an der Märtyrererzählung des im ungarischen transfeindlichen Folterknasts darbenden Delinquenten mitzustricken.

Im Juni und September 2025 waren gleich mehrere Verhandlungstage im Prozess gegen den in der Zwischenzeit zu “Maja” konvertierten Deutschen unbestimmten Geschlechts angesetzt. Trux wird vorgeworfen, an der Menschenjagd der Antifa vom Februar 2023 in Ungarns Hauptstadt beteiligt gewesen zu sein. Die Antifa gab vor, es im Umfeld des Gedenkens am sogenannten „Tag der Ehre“ auf „Nazis“(genauer: wen man willkürlich dafür hält) abgesehen zu haben. In Gruppen von acht bis zehn Mann verfolgte man die rein nach ihrem Äußeren ausgewählten Opfer und überfiel diese heimtückisch, unter Einsatz von Totschlägern, mit gezielten Schlägen und Tritten gegen den Kopf – wobei einzelne Mitglieder der Bande die Aufgabe hatten, das jeweilige Opfer an Händen und Füßen zu fixieren, um jede Gegenwehr zu unterbinden.

Beträchtliches deutsches Vorstrafenregister

Die Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Angeklagten vor, an diesen Attacken an zwei Tagen hintereinander mit insgesamt neun zum Teil lebensgefährlich verletzten Opfern beteiligt gewesen zu sein und fordert bis zu 24 Jahre Haft, denn die Täter hätten in ihrer Brutalität selbst den Tod der überfallenen Personen billigend in Kauf genommen. Im Juni wurden weitere Zeugen und Experten angehört. Das Gericht verlas unter anderem Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.

Trux verwies zu seiner Verteidigung auf die milden Strafen, die er für diese Vergehen in Deutschland erhalten habe. Die Antifa-Genossen im Publikum feixten angesichts dieser alten, „aufgewärmten“ Geschichten – vermutlich wissen sie nicht, dass in Ungarn nach dem US-Vorbild „Three Strikes“ Rückfalltäter besonders hart bestraft werden können.

Grüne und Linke vor dem Karren der Antifa

Trux versuchte im Übrigen, eine Unterbrechung des Strafprozesses zu erreichen, indem er Anfang Juni in den Hungerstreik trat. Seine über den Verteidiger mitgeteilten Anschuldigungen an die Adresse der JVA sind jedoch wenig hilfreich, da dieselben angeblichen Haftbedingungen (schmale Kost, Wanzen und Kakerlaken et cetera) zehntausende Ungarn treffen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die monierte Einzelhaft dürfte eher dem Selbstschutz der „nichtbinären“ Person dienen, die nach ungarischem Recht andernfalls ihre Zelle mit Männern teilen müsste.

Die Antifa in Deutschland mobilisiert derweil zur politischen Druckausübung auf die Orbán-Regierung und fand dabei willfährige Helfer bei Grünen und Linken. Mehrere Politiker dieser selbst in einem schwierigen Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehenden Parteien fordern die Überstellung von Maja T. nach Deutschland, weil Ungarn aus ihrer Sicht kein rechtsstaatliches Verfahren sicherstellen könne.
Die Position der Orbán-Regierung ist eindeutig: In Ungarn ist die Gerichtsbarkeit unabhängig, es gibt hier keine weisungsgebundenen Gerichte. Nichtsdestotrotz würde man harte Strafen für jene ausländischen Täter begrüßen, die versuchten, Terror in die Straßen von Budapest zu spülen.

Three-Strikes”-Regel im ungarischen Strafrecht

Die als linksradikal eingestufte Antifa sollte international als Terrororganisation geführt werden. Übrigens: Ungarn hat seit 2010 eine sehr vernünftige,  als „három csapás“ („three strikes“) bezeichnete Verschärfung nach US-amerikanischem Vorbild in seinem Strafecht, die auf wiederholte Gewaltkriminalität gegen Personen zielt. Der Anwendungsfall setzt voraus, dass ein Täter zum dritten Mal wegen vollendeten „violent crimes against persons“ rechtskräftig verurteilt wird – mit einer drastischen Rechtsfolge: Die Strafe wird dann grundsätzlich verdoppelt; überschreitet der so gesteigerte Höchstrahmen 20 Jahre, soll eine „actual life sentence without the possibility of parole“ (tatsächliche lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung) verhängt werden.


Der obige Beitrag erschien zuerst bei Ansage.org. Er basiert auf dieser Quelle mit eigenen Anmerkungen des Autors. 

 

Addendum (DB): RBB lässt linksextreme Gewalt schönreden

Der RBB lässt Tatsächlich einen linksradikalen Comicautoren zu Wort kommen, der die Gewaltexzesse von „Maja T.“ rechtfertigt:

 „Wo jedoch Gleichgültigkeit herrscht und Faschisten ungehindert handeln können, verurteile ich es nicht, wenn jemand auch mit Gewalt reagiert.“

 

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