Das Parlament des Landes Berlin hat mit den Stimmen der Koalition und der oppositionellen AfD eine umfassende Novelle des Polizeigesetzes Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) beschlossen. Damit werden der Polizei deutlich erweiterte Befugnisse eingeräumt — unter anderem dürfen Ermittler künftig verschlüsselte Kommunikation ausspähen und im Notfall verdeckt Wohnungen betreten, um Schadsoftware („Staatstrojaner“) auf Geräten wie Smartphones oder Computern zu installieren. So das Internetportal heise.de.
Was genau erlaubt das neue Gesetz?
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Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung: Laut den neuen Paragraphen 26a und 26b dürfen Ermittler nicht nur IT-Systeme hacken, sondern bei Bedarf auch verdeckt in Wohnungen eindringen und diese durchsuchen, um Zugang zu Geräten zu erhalten.
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Kombination mit klassischem Polizeizugriff: Falls eine Installation aus der Ferne technisch nicht möglich ist, erlaubt das Gesetz ausdrücklich das „verdeckte Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten“ — also eine Art legalisierten Einbruch.
Zusätzlich zum Trojaner-Einsatz sieht die Reform weitere Überwachungsmaßnahmen vor:
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Einsatz von Bodycams künftig auch in privaten Räumen — bisher war ihre Nutzung auf öffentliche Räume beschränkt.
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Handy-Fahndung, Funkzellenabfragen und Kennzeichen-Scans ermöglichen der Polizei eine erweiterte Rasterfahndung und Bewegungsprofile.
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Neu erlaubt sind auch automatisierte Gesichtserkennung und KI-Training mit echten Polizeidaten — zum Beispiel aus Videoüberwachung oder Ermittlungsakten. Datenschützer warnen, dass diese Kombination massiv in die Privatsphäre eingreife.
Aufgabe zentraler Grundrechte
Die Regierungsvertreter argumentieren, das Gesetz sei notwendig, um die Polizei an aktuelle Bedrohungslagen (z. B. Terrorismus) und digitale Kommunikationsformen anzupassen.
Kritiker – darunter Opposition, Datenschutzverbände und Bürgerrechtsorganisationen – sehen dagegen eine weitgehende Aufgabe zentraler Grundrechte: Schon die Kombination aus heimlichem Wohnungszugang und digitaler Überwachung überschreite bisher geltende rote Linien der Privatsphäre. Manche sprechen von einem „Angriff auf die Bürgerrechte“ und sehen juristische Bedenken bei der Vereinbarkeit mit Verfassung und Grundrechten.
Massive Ausweitung der Überwachungsbefugnisse
Mit der Novelle wird der Polizei in Berlin ein Bündel neuer, weitreichender Instrumente eingeräumt — vom digitalen Lauschangriff bis zum verdeckten Zugriff auf Privatwohnungen. Während der Gesetzgeber dies als notwendige Modernisierung verteidigt, warnen Datenschützer und Opposition vor einem massiven Eingriff in Grundrechte und Privatsphäre.
Joana Cotar, einsmals selbst AfD-Bundestagsabgeordnete zeigt sich entsetzt: „Mehr Überwachung, mehr Einschüchterungen, Offenhalten von Schwachstellen. Irre. Gegen wen glaubt die AfD wird das eingesetzt? Nur gegen die wirklich bösen Jungs? Wie naiv kann man sein! Zuerst stimmt sie der biometrischen Gesichtserkennung in RLP zu und jetzt das hier. Ich verstehe das nicht.
Solange ich im Bundestag für die AfD Digitalpolitik gemacht habe, hat sich die Fraktion immer gegen solche Eingriffe gewehrt. Und jetzt? Statt die Bürger vor dem Staat zu schützen, sorgt sie mit dafür, dass der Staat noch übergriffiger werden und den Staatstrojaner per Einbruch auf unsere PCs spielen kann. Man fasst es nicht!“
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