(David Berger) Seit neun Jahren betreibe ich den regierungskritischen Blog Philosophia perennis Mit einem derzeit von mir geführten Prozess gegen das Finanzamt soll verhindert werden, dass in Zukunft alle Schenkungen und Spenden an regierungskritische Medienmacher (auch im Nachhinein) als einkommens- und umsatzsteuerpflichtig deklariert werden. Von der Finanzierung des Prozesses hängt auch das Überleben dieses Blogs ab.
Am 12. Juni 2025 fiel beim Finanzgericht Cottbus ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte: die Schenkungen, die über drei Jahre an einen Blog der alternativen Medien gingen, sollen nicht als Schenkungen gelten, sondern als Einnahmen, die zu versteuern sind. Eines der Argumente des Finanzamts: Die völlig freiwilligen Zahlungen der Leser dürfen nicht als Schenkungen anerkannt werden, weil der Blog rechtspopulistisch und staatskritisch sei.
Das Urteil des Gerichts ging zugunsten des Finanzamtes aus, hielt aber ausdrücklich die Möglichkeit offen, beim Bundesfinanzgericht in Revision zu gehen. Vermutlich auch deshalb, weil es sich hier um einen Präzedenzfall handelt, der weitreichende Folgen haben wird – für die ganze alternative Medienlandschaft, ja für alle Steuerzahler in Deutschland, die es wagen, öffentlich Kritik an den jeweiligen Regierungen üben.
Für den bisherigen Prozess wurden bereits hohe Summen aufgewendet, sodass praktisch alle für solche Fälle gemachten Rücklagen aufgebraucht sind. Dennoch möchte ich aus oben genannten Gründen in Revision gehen. Das wird allerdings nur möglich sein mit Ihrer Hilfe.
Anmerkung: Der Fachanwalt, der mich vertritt, arbeitet zu den verpflichtenden Mindestsätzen!
Worum geht es genau?
Wie jeder Blog sammle ich (philosophia-perennis.com) Spenden beziehungsweise Schenkungen, um meine Seite am Leben zu halten. Mitten in der Coronazeit bekam ich eine Steuerprüfung. Während das Finanzamt damit argumentierte, dass ich als politischer Influenzer mit rechtspopulistischen und staatkritischen Journalismus Geld verdiene, stellt das Gericht darauf ab, dass Ihre Spende als Leser meines Blogs keine Schenkung sei, sondern eine Gegenleistung darstelle. Der politische Aspekt wird vom Gericht vorgeblich nicht mehr betont. Der gesellschaftspolitische Kern bleibt aber wegen der Einschränkung am politischen Leben teilzuhaben erhalten. Denn nur wenn ein Blogger auch seinen Lebensunterhalt erhalten kann, ist er auch in der Lage, seine Meinung dauerhaft und lange Zeit in einem Blog zu äußern.
Während also der ÖRR oder politisch wirkmächtige NGOs mit Spendengeldern staatlich gefördert und nicht besteuert werden, trifft das Urteil alle regierungskritischen Blogger, theoretisch sogar Straßenmusikanten, Flaschensammler und insbesondere auch das Fund-Raising
Hätte ich die Impfungen oder die ungebremste Migration befürwortet, wäre ich wahrscheinlich nie geprüft worden. So aber wurde mir vorgeworfen, ich sei „hetzerisch“, betreibe Fake-News etc. und inzwischen wurden Steuerforderungen erhoben, die ich schlicht nicht bezahlen kann. Da musste ich mir dann einen Anwalt suchen.
Was sagt der Anwalt?
Es handele sich um einen Präzedenzfall, da meine Seite rein privat sei, keine Werbung schalte und ich keine Verträge mit Dritten schließe. Deshalb könne ich auch keine Kosten wie zum Beispiel für die Herstellung der IT-Sicherheit gegen Angriffe geltend machen. Und die Umsatzbesteuerung verstoße unzweifelhaft gegen die bisherige Rechtsprechung.
Die Einkommensbesteuerung erfolge mit dem Ziel, indirekt meinen Willen, die Öffentlichkeit zu suchen und regelmäßig mit meinen Beiträgen zum Nachdenken anzuregen, zu unterdrücken. Es handelt sich seiner Meinung nach nicht nur um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern auch um einen Angriff auf die Freiheit des Lesers, mit seinem Geld zu machen, was er will und für richtig hält.
Wenn Menschen regierungskritischen Menschen etwas schenken, dann sei auch dies ein Geschenk, unabhängig von der politischen Einstellung des Beschenkten. Und das wird von der Schenkungssteuer und nicht der Einkommensteuer erfasst.
Auf Einladung der AfD konnte ich den Fall bereits im Bundestag vortragen. U.a. mit skandalösen Zitaten aus dem Bericht des Steuerprüfers.
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