Wegen Kritik an Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Amtsgericht Bamberg heute Deutschland-Kurier-Chefredakteur David Bendels zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Zum ersten Mal droht in Deutschland einem Journalisten wegen angeblicher „Politiker-Verleumdung“ Gefängnis. Das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) verurteilte am heutigen Montag (7. April 2025) den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, wegen des Vorwurfs der Veröffentlichung eines satirischen Faeser-Memes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
„Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen.“ so der DK-Chefredakteur David Bendels über das heutige Urteil des Amtsgerichtes Bamberg (Bayern) wegen eines kritischen Faeser-Memes.
Satirisches Faeser-Meme
Schon heute Morgen hatte Björn Höcke dazu in seinem Telegramkanal Stellung genommen: Es sei an Absurdität nicht zu überbieten, dass der Journalist David Bendels für das Posten einer Bildmontage vor Gericht stehe, in der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Schild mit der Aufschrift »Ich hasse die Meinungsfreiheit!« hochhält.
„Die Nutzer sozialer Medien sind in der Regel mit dieser Form der Satire wohl vertraut und durchaus in der Lage, das Bild als bearbeitet zu erkennen – das Amtsgericht Bamberg jedoch sieht darin eine Diffamierung Faesers. Bendels habe auf der Plattform »X« bewusst den Eindruck erwecken wollen, die Ministerin habe tatsächlich ein solches Plakat in die Kamera gehalten.
Das gibt es in dieser Form derzeit wohl nur in Deutschland: Wer die schwindende Meinungsfreiheit beklagt, wird dafür prompt vor Gericht gezerrt. Man glaubt, sich in einem Roman von Franz Kafka zu befinden, aber dieses Vorgehen ist hierzulande längst bittere Realität. Im angelsächsischen Raum nutzt man dafür den Begriff »Lawfare«, was man sinngemäß als »juristischen Feldzug« übersetzen kann. Privatpersonen, aber vor allem kritische Journalisten, sollen jederzeit befürchten müssen, für Meinungsäußerungen mit teuren und zeitaufwendigen Prozessen überzogen zu werden.
Einschüchterung und Willkür
Natürlich weisen die Verantwortlichen in Politik und Medien den Vorwurf der »Zensur« weit von sich und verstecken sich hinter eigens geschaffenen Gesetzen zur Bekämpfung von »Falschinformationen« oder »Haß und Hetze«.
Was sich wie ein Schutzschild gegen Diffamierungen anhört, ist jedoch nichts anderes als blanke Einschüchterung und Willkür, denn die Spielregeln werden bewußt flexibel und undurchschaubar gestaltet. David Bendels Anwälte verweisen zudem vollkommen zurecht auf die dabei angewandte Doppelmoral: Denn im zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es längst an der Tagesordnung, dass üppig entlohnte »Comedians« wie Jan Böhmermann unangepasste Bürger und die Opposition im Allgemeinen auf das Unflätigste beschimpfen dürfen, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen. Doppelmoral und Ungleichbehandlung treten dabei so offen zutage, daß es den gesunden Menschenverstand beleidigt.
Prozess hätte gar nicht erst stattfinden dürfen
Meine volle Solidarität gilt David Bendels und allen, die wegen ihrer offenen Worte von den Feinden der Freiheit vor Gericht gezerrt werden. Denn egal wie der Prozeß am Ende ausgeht: In einem demokratischen Rechtsstaat, der diese Bezeichnung verdient, hätte er gar nicht stattfinden dürfen.“
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