Bittner ist Alleinverdiener und Vater von drei Kindern. Laut Angaben seiner Frau und der Menschenrechtsorganisation „United For Freedom“ (UFF), die ihn unterstützt, darf er einmal in der Woche zehn Minuten telefonieren. Der Arzt und EU-Parlamentsabgeordnete Friedrich Pürner (BSW), hat kurzfristig um ein Gespräch mit der Anstaltsleitung und dem dort inhaftierten Oberfeldwebel gebeten. Das bestätigte Pürner gegenüber Multipolar. Bisher habe die JVA jedoch nicht auf die Anfrage reagiert. „Die Gesundheit von Herrn Bittner hat für mich absolute Priorität“, betonte Pürner. Der Mediziner war früher als Leiter des Gesundheitsamts im Landkreis Aichach-Friedberg und als Gefängnisarzt in der JVA tätig.Grundlage für Bittners Verurteilung war die im November 2021 von der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) eingeführte „Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen“ für Bundeswehrangehörige. Die Pflicht war im Mai 2024 nach einem Votum des Wehrmedizinischen Beirats sowie der Empfehlung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wieder abgeschafft worden.
Ein anderer Soldat, der Oberstabsgefreite Jan Reiners, hat eine entsprechende Haftstrafe bereits hinter sich. Im Juli 2024 hatte er seine 40-tägige Haft in der Justizvollzugsanstalt Lingen in Niedersachsen angetreten. Zuvor hatte ihm die Bundeswehr, der er zwölf Jahre diente, „alles weggenommen“, sagte Reiners im Kontrafunk-Interview. „Bundeswehr-Führerschein, Truppendienstausweis, ich durfte nicht mehr einfach so in die Kaserne, mich hat man wie einen Schwerverbrecher behandelt.“ Seitdem lebt der Ex-Soldat von Bürgergeld.
Sein Anwalt Edgar Siemund, Experte in Wehrrecht und Leutnant der Reserve a.D., erklärte „der Befehl zur Covid-Impfung war unzulässig“. Soldatengesetz Paragraf 17a (2) besagt: „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.“ Die Corona-Impfungen wurden im Rahmen ihrer Not-Zulassung nicht auf Schutz vor Übertragung des Virus getestet. Das bestätigte Pfizer-Direktorin Janine Small im Oktober 2022 in einem Sonderausschuss des Europäischen Parlaments. Auch die Europäische Arzneimittelaufsicht (EMA) bestätigte, dass „COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind“.
Laut Grundgesetz, Artikel 2 hat jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. In Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) heißt es: „Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Auch im Falle eines öffentlichen Notstandes, dürfe dieser Artikel nicht außer Kraft gesetzt werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal wurde erst kürzlich vom Verwaltungsgericht Osnabrück für verfassungswidrig erklärt und zur erneuten Beurteilung an das Bundesverfassungsgericht gesandt.
Erstveröffentlichung bei multipolar.