Donnerstag, 16. Mai 2024

Gericht: Man darf Strack-Zimmermann als „Kriegstreiberin“ bezeichnen

(David Berger) Agnes Strack-Zimmermann steht nicht nur für wilde Anti-Russland-Propaganda (zuletzt „Putins Folterkeller für Kinder“), sondern auch dafür, dass sie gerne Kritiker mit juristischen Klagen überzieht. Doch nun hat sie von einem Gericht, dem die Meinungsfreiheit noch etwas wert ist, eine deutliche Abfuhr bekommen.

Der Blog „herzensanwalt“ schreibt dazu: „Marie-Agnes Strack Zimmermann (FDP) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen und ganz nebenbei ihren Kritikern den Mund zu verbieten. Strack-Zimmermann erstattet monatlich mehrere hundert Strafanzeigen, wie der Spiegel meldet.

Es geht um hunderte von Strafanzeigen und Abmahnung und Klage auf Schmerzensgeld, die ganz systematisch erhoben werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen beauftragt Strack-Zimmermann die SO DONE UG (haftungsbeschränkt) mit der Suche nach Beleidigungen gegen ihre Person. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Rechtsanwalt Alexander Brockmeier, der ebenfalls FDP Mitglied ist.“ – ähnlich gut aufbereitet auch bei RA Haintz.

(Foto: Sehr früh wurde ich auf X von der FDP-Politikerin blockiert)

Grüße aus Düsseldorf

Der Herzensanwalt, der dem Blog seinen Namen gab, ist Gordon Pankalla. Und dieser Anwalt kann nun für eine seiner Klientinnen einen wichtigen Erfolg verbuchen. Sozusagen mit Brief und Siegel darf man nun auch öffentlich sagen: „Agnes Strack-Zimmermann ist eine Kriegstreiberin!“

Unser Tweet des Tages:

Freispruch! in Düsseldorf „gegen“ Strack Zimmermann. Meine Mandantin hatte Zimmermann als Kriegstreiberin bezeichnet. Die Richterin erkannte dies, wie wir, eindeutig als Meinungsfreiheit! pic.twitter.com/6CKarovkx3

— Gordon Pankalla (@ColoniaGordon) April 29, 2024

Danisch stellt sich angesichts des Dramas Strack-Zimmermann die berechtigte Frage, „was eigentlich eine Marie-Agnes Strack-Zimmermann in einem Parlament verloren hat und sie befähigen soll, wenn sie schon an Verständnis und Akzeptanz eines so elementaren Grundrechts scheitert. Es macht den Eindruck, als sei die Frau nicht in der Lage, sich mal über die Verfassungsrechtsprechung zur Meinungsfreiheit zu informieren – gleichwohl sitzt sie im Bundestag und stimmt damit über Gesetze ab.

Und die Frage ist, warum eigentlich die Medien immer so tun, als seien die Regierungsparteien die „Demokratischen“ und die AfD die Bösen, wenn doch aus den Regierungsparteien ständig solche Angriffe auf Grundrechte erfolgen.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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