Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muss grundsätzlich abgeschafft werden. Transparenzregelungen sind an sich eine Selbstverständlichkeit. Diese sind nicht nur zwischen Justizminister und Staatsanwälten zwingend, sondern grundsätzlich zwischen den Gewalten.
Deutschlands Staatsanwälte sind gegenüber den Justizministern weisungsgebunden und in eine hierarchische Ordnung eingegliedert. Das Bundesministerium der Justiz möchte an dieser Weisungsgebundenheit nichts grundsätzlich ändern, sondern stattdessen eine Transparenzregelung einführen. Dazu gibt es nun einen Referentenentwurf des Justizministeriums.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, macht deutlich, dass die Weisungsgebundenheit an sich einen großen Schatten auf den Rechtsstaat wirft und auch Transparenzregelungen, die einem Feigenblatt glichen, daran nichts ändern würden:
„Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muss grundsätzlich abgeschafft werden. Transparenzregelungen sind an sich eine Selbstverständlichkeit. Diese sind nicht nur zwischen Justizminister und Staatsanwälten zwingend, sondern grundsätzlich zwischen den Gewalten. Einen entsprechenden Antrag legt die AfD-Fraktion vor.“
EU-Gerichtshof mahnte schon 2019 Änderung an
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, ergänzt:
„Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2019 unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien. In einer weiteren Entscheidung hatte der EuGH mit der gleichen Begründung den deutschen Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt. Das BMJ ist daher seit Jahren aufgefordert, das externe Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft abzuschaffen.“
Lesen Sie auch:
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von politischen Weisungen sollte Selbstverständlichkeit sein