Samstag, 27. April 2024

Twitter/ X: Buschmanns Bußgeldverfahren geplatzt

(David Berger) Seitdem auf Twitter/ X wieder Meinungsfreiheit herrscht, jagt in der EU eine Anti-Musk-Kampagne die andere. Ganz vorne dabei Justizminister Marco Buschmann (sog. FDP). Dessen groß angekündigtes Bußgeldverfahren gegen X („zu wenig Löschen“) ist jetzt geplatzt. 

Statt für Elon Musk wird nun Buschmanns Kampf gegen die Meinungsfreiheit dem deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Mit der typisch neudeutschen moralinsauren Großmannssucht (Wir sind die Gouvernanten der ganzen Welt) hatte das Bundesamt für Justiz gleich drei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen Musks eröffnet. Diese muss es jetzt einstellen. Der Grund, der eigentlich einem Justizminister zuvor hätte bekannt sein müssen: Seine Behörde darf X gar nicht verfolgen.

Geltendmachung des NetzDG verstößt gegen EU-Recht

Denn die Geltendmachung des 2017 in Deutschland eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Maas Zensurgesetz) verstößt gegen EU-Recht: „Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Google Ireland Limited, Meta Platforms Ireland Limited und TikTok Technology Limited haben gegen die Kommunikationsbehörde Austria gewonnen. Diese Behörde ist das österreichische Gegenstück zum deutschen Bundesamt für Justiz und wacht darüber, dass inländische und ausländische Kommunikationsplattformen funktionsfähige Melde- und Prüfverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten.

Der Gerichtshof entschied aber, dass Österreichs Gegenstück zum deutschen NetzDG, das Kommunikationsplattformgesetz, gegen EU-Recht verstößt: Die E-Commerce-Richtlinie soll sicherstellen, dass es Onlinediensten durch eine einfache Regel nicht erschwert werden soll, in den Mitgliedsstaaten der EU tätig zu sein. Aufsicht hat das Land, in dem ein Unternehmen sitzt. Bei den klagenden Unternehmen ist das Irland. Also muss Irland Regeln setzen und überwachen – und Österreich darf nicht mit eigenen Gesetzen eingreifen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen: Das Bonner Bundesamt für Justiz ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich auf Deutschland übertragen lässt.

Musk kann Zensurgeilheit der Bundesregierung ein Näschen drehen

„Damit können die Vorschriften des NetzDG nicht mehr gegenüber Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsland durchgesetzt werden“, heißt es in einem Schreiben aus der Bonner Behörde. Und X (vormals Twitter) mit Sitz in Dublin, Irland, kann Deutschland ein Näschen drehen“; (Quelle) oder besser der immer mehr totalitär-faschistoide Züge annehmenden deutschen Bundesregierung, die mit dem NetzDG die deutschen Bürger aus Angst vor Machtverlust überwacht und zensiert.

Der Vorgang zeigt sehr gut, wie Politiker der Altparteien aus Angst vor der freien Meinungsäußerung und den bei X wieder zentrale Bedeutung erlangenden alternativen Medien in ihrem Zensurwahn jedes Maß und jede Ordnung verlieren. Wie viel Leichen im Keller und Dreck am Stecken müssen Buschmann & Co haben, dass sie eine solche, fast hysterische Angst vor der Demokratie umtreibt?

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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