Innenministerin Faeser ist nach Tunesien gereist. Das Thema, das sie Präsident Saied nahebringen will: Die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber. Dabei dürfte sie kaum zugunsten der deutschen Bevölkerung erfolgreich sein. Gottfried Curio kommentiert
Die Haltung der Bundesregierung, den Herkunftsstaaten irregulärer Migranten wie zum Beispiel Tunesien im Gegenzug für die Rücknahme ihrer abzuschiebenden Staatsbürger Erleichterungen bei der Erwerbsmigration zuzusichern, missachtet geltendes Völkerrecht.
Völkerrechtlich zur Rücknahme verpflichtet
Denn völkerrechtlich sind Staaten unkonditioniert zur Rücknahme ihrer Staatsbürger verpflichtet. Verstoßen Staaten wie aktuell Tunesien hiergegen, sind sie nicht zu belohnen, sondern zu sanktionieren. Mögliche Hebel hierzu sind aus Sicht der AfD-Fraktion die Visapolitik, die Entwicklungszusammenarbeit und die Handelspolitik. Positive Anreize insbesondere in Gestalt finanzieller Unterstützung können hingegen gesetzt werden, wenn ein Staat als Transitstaat illegale Migration in die EU verhindert oder sich bereit erklärt, auch illegale Migranten, die nicht die eigenen Staatsbürger sind, aufzunehmen.
Im Übrigen steht es bereits jetzt jedem Tunesier frei, sich individuell nach den geltenden Regeln um eine Erwerbsmigration nach Deutschland zu bemühen. Darüber hinaus gehende Erleichterungen oder gar die Zusage von Kontingenten bedeuten praktisch eine Umgehung der Anforderungen hinsichtlich Bedarf, Qualifikation und Sprachkenntnissen. Handelt es sich tatsächlich um Fachkräfte, werden diese zudem in Tunesien selbst noch dringender benötigt als in Deutschland. Sind es keine Fachkräfte, gibt es auch in Deutschland keine Verwendung für sie.
Fortgesetzte Missachtung der Sicherheit der eigenen Bevölkerung
Speziell mit Blick auf Tunesien sei daran erinnert, dass es ganz maßgeblich die Obstruktion des tunesischen Staates bei der Rückführung war, die es dem tunesischen islamistischen Terroristen Anis Amri ermöglichte, so lange in Deutschland zu bleiben, bis er Ende 2016 ein Attentat begehen und zwölf Menschen ermorden konnte. Dass es der Bundesregierung auch sieben Jahre nach dem Attentat immer noch nicht gelungen ist, gegenüber Tunesien die regelhafte Rücknahme von dessen Staatsbürgern durchzusetzen, zeigt die fortgesetzte Missachtung der Sicherheit der eigenen Bevölkerung.
Addendum: Reiseruf über dem Mittelmeer: „Allahu akbar“
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