Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird die Junge Alternative nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen und macht eine Kehrtwende hinsichtlich seiner eigenen Einstufung.
Eine entsprechende Stillhalteerklärung wurde abgegeben. Dies gilt bis zum Ende des gesamtem Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz bezüglich der Anträge der AfD gegen das BfV. Erfreut zeigt sich dazu der Bundesvorsitzende der Jungen Alternative und AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck:
Freiwilliger Rückzieher?
Dieser Teilerfolg sei auf die hervorragende juristische Verteidigungsleistung seiner Partei zurückzuführen: Die Bewertung der Jungen Alternative als ,gesichert rechtsextreme Bestrebung‘ war und ist nicht haltbar, die politische Motivation dahinter offensichtlich. So offensichtlich, dass das BfV nun freiwillig einen Rückzieher gemacht hat und die JA nicht länger als ,gesichert rechtsextrem‘ wertet.
Wir werden uns weiter mit aller Kraft gegen die andauernden Diffamierungen unserer Jugendorganisation durch das BfV juristisch und politisch zur Wehr setzen. In einer Demokratie müssen politische Auseinandersetzungen mit Argumenten und nicht mit Stigmatisierungen ausgetragen werden.“
Gefälschte Rede von Thomas Haldenwang
In diesem Zusammenhang hat Prof. Dr. Martin Wagner auf eine bizarre Angelegenheit exklusiver Hinweis an dieser Stelle (Stand: 14. Juni 2023, etwa 21.40 Uhr) hingewiesen:
Der Verfassungsschutz hat seine Bewertung, die Junge Alternative (JA) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen, offensichtlich zurückgenommen. Hintergrund dürfte ein laufendes Verfahren sein. Haldenwang hatte eine entsprechende Einordnung in seiner Rede vom 22. Mai 2023 vorgenommen. In dieser ist die Passage zur JA nun plötzlich verschwunden – ohne einen Hinweis auf das Original.
Damit steht eine in Teilen gefälschte Rede des Behördenleiters im Netz.
Original: „Und so haben wir nach mehrjähriger, gewissenhafter Verdachtsfall-Bearbeitung jüngst die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) – die ´Junge Alternative´ (JA), das ´Institut für Staatspolitik´ und den Verein ´Ein Prozent e.V.´ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ihre Positionen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Zusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb von uns entsprechend eingeordnet und aktiv bearbeitet.“ (Beleg)
Fälschung: „Und so haben wir nach mehrjähriger, gewissenhafter Verdachtsfall-Bearbeitung jüngst das ´Institut für Staatspolitik´ und den Verein ´Ein Prozent e.V.´ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ihre Positionen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese Zusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb von uns entsprechend eingeordnet und aktiv bearbeitet.“ (Beleg)
Wer eine Rede im Nachgang inhaltlich verändert, der fälscht sie. Studenten, die so vorgehen, riskieren ihren Studienabschluss (Täuschungsversuch). Wir werden sehen, ob das BfV die Fälschung durch einen Hinweis eingesteht.
***
MIT EINEM KLICK KÖNNEN SIE DIESEN BLOG UNTERSTÜTZEN:
… oder auf Klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung