So lautete der Titel des Pressesymposiums des MWGFD e.V., das am 08. Mai 2023 stattfand. In Anbetracht der Dimension dessen, was die WHO derzeit an unheilvollen Regularien in Stellung bringt, fällt die Antwort darauf, „wen es kümmert“, eher dürftig aus. Wie soll einen auch etwas kümmern, wenn entweder absolute Unkenntnis über die Pläne der WHO vorherrscht oder jene Pläne nur als harmlose Empfehlungen abgetan werden?
Während die Google-Suchmaschine zu „WHO“ nur entwarnende Schlagzeilen über die Aufhebung des Gesundheitsnotstandes ausspuckt, versucht der MWGFD, wie auch andere oppositionelle Organisationen, im Wettlauf gegen die Zeit das eigentliche Vorhaben der WHO für die Öffentlichkeit zu entblößen, denn nur in wenigen Tagen findet die Abstimmung zu den Zero-Entwürfen der beiden wesentlichen Verträge in der WHO-Zentrale in Genf statt (21.-28.05.2023). Und was die Öffentlich-Rechtlichen soeben noch als Verschwörungstheorie zu beschwichtigen suchten, bot sich auch selbst für uns als Überraschung dar, als das Ärzteblatt vorgestern, am 10. Mai. 2023, verkündete, dass die Ampelfraktionen heute Mittag dem Bundestag einen Antrag für die Erweiterung der Finanzierung und Machtbefugnisse der WHO zur Abstimmung vorlegen werden. Und während ein Gros der Bürger energisch gegen die Plenarsaal-Türen hämmern, soll in bereits geprobter Geste der Ignoranz gegenüber uns Bürgern einem Antrag stattgegeben werden, der jedes vorhandene Überbleibsel an Demokratie restlos Geschichte werden lässt. So soll heute entschieden werden, ob Deutschland als inzwischen zweitgrößter Geldgeber weiter munter in den Abbau der eigenen Souveränität investieren darf.
Aus schierem Entsetzen darüber, was die Ampel-Fraktion hier von sich gibt, wandte sich der Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz heute mit einem offenen Brief an alle Parlamentarier des Deutschen Bundestags. (Siehe Offener Brief nachstehend)
Wo zu erwarten wäre, dass dem von ungebremster Hybris geprägten Vorhaben der WHO ein Riegel vorgeschoben wird, hilft „unsere“ Regierung diesem sogar noch auf die Sprünge. Die Ignoranz, die sich während der Covid-Krise gezeigt hat, setzt sich im Hinblick auf die neuen WHO-Verträge im Parlament und auf der Regierungsbank fort.
Dem MWGFD ist dieses Risiko bewusst und das konsequente Schweigen im Mainstream gab den Anlass, die Öffentlichkeit darüber mit einem Pressesymposium zu informieren. Doch wie nicht anders zu erwarten, war von den Öffentlich-Rechtlichen auch dieses Mal keine Spur zu sehen. Die Gelegenheit, sich jenseits des Meinungskorridors zu informieren, blieb erneut ungenutzt. Und so erfüllen Pressekonferenzen dieser Tage offenbar die Funktion, sich vor Ort die Frage zu stellen, wie man die Presse überhaupt zur Pressekonferenz bekommt. Nachträgliches Nachhaken ergab, dass die Öffentlichen Rechtlichen über die Pläne der WHO entweder nicht im Bilde sind oder erst gar kein Interesse an diesem Thema haben.
Zurecht fragten sich Journalisten der neuen alternativen Medien, wo die große Aufregung bleibt. „Damit die Bürger sich aufregen, müssen die Bürger erst wissen, über was sie sich aufregen sollen“, bemerkt die Journalistin Stef Manzini, von der Stattzeitung. Wir danken Auf1, der Stattzeitung und den anderen alternativen Medien, dass sie in Zeiten der Diskursverweigerung die Versäumnisse der Öffentlich-Rechtlichen zu kompensieren suchen. Jimmy Gerum, der mit seiner Bürgerinitiative „Leuchturm ARD ORF SRG“ seit Beginn der Corona-Krise die Öffentlich-Rechtlichen an ihren Informationsauftrag erinnert, mahnte an, dass die geballte und dramatische Aufklärung eigentlich auf allen Startseiten der Leitmedien erscheinen müsste. Auch dieses Mal gab es eine wachkundige Fragerunde: „Es verlangt einen herausfordernden juristischen Akt“, so Rechtsanwalt Edgar Siemund von den Anwälten für Aufklärung,“ „weil Richter und Staatsanwälte im Angesicht dieser Entwicklung völlig ahnungslos sind. Daher gelte es, flächendeckend Sensibilität bei Staatsanwälten und Richtern zu wecken, ganz gleich ob es Maske, Impfung oder WHO ist, sodass sie überhaupt erkennen können, wann es einen Hochverrat gibt oder warum es einen gibt. Erst dann gibt es überhaupt die Möglichkeit, dass der ein oder andere tätig wird.“ Hierzu ergänzte Rechtsanwalt Philipp Kruse, dass auch die Akademia, also die Rechtswissenschaftler, die sich mit Staats- und Verfassungsrecht beschäftigen, mit ins Boot zu holen seien, da diese in der Lage seien, die Materie zu verstehen und aufgrund ihrer Position die notwendige Breitenwirkung entfalten könnten.
Dass dieses gemeingefährliche Vorhaben der WHO von den Öffentlich Rechtlichen wie ein übliches Tagesgeschäft behandelt wird und kaum jemandem kritisch aufstößt, liegt an folgendem festgefahrenen Modus Operandi: Wenn ein Fehler richtig gut funktioniert hat, sollte man ihn auch wiederholen, so oft wie möglich, dann fällt es einem kaum mehr auf. Aus Fehlern wie den unnötigen Gesundheitsmaßnahmen bei der Vogel- und Schweingrippe wird nichts gelernt. Die WHO-Erweiterung wäre längst vom Tisch bzw. wäre nicht mal auf den Tisch gekommen, wären die Verantwortlichen des Pandemie-Missmanagements zur Rechenschaft gezogen worden. Wie Rechtsanwalt Philipp Kruse nüchtern konstatierte, gab es bis heute in unseren Ländern keine wirksame richterliche oder parlamentarische Überprüfung des Pandemiemanagements unserer Regierungen, sodass der Ausnahmezustand sich unversehens dauerhaft einnisten konnte.
Unter der Moderation von Dr. Ronald Weikl referierten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. med. Wolfgang Wodarg, Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz, Prof. Dr. Dr. Christian Schubert, Mag. Dr. iur. Silvia Behrendt, Rechtsanwalt Philipp Kruse und Prof. Dr. Werner Bergholz.
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