Das geplante „Gesetz gegen digitale Gewalt“, dessen Eckpunkte Justizminister Marco Buschmann kürzlich vorgelegt hat, ist eine drastische Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Buschmann dehnt damit die Überwachung und am Ende Zensur immer weiter aus. Erschreckend, wenn man bedenkt, dass er ein Minister der FDP ist.
Das Gesetz soll es Betroffenen von Persönlichkeitsverletzungen erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen. Als Ultima Ratio sieht das geplante Gesetz richterlich angeordnete Kontosperren für private Messengerdienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram vor.
Gummibegriff „digitale Gewalt“
Die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Barbara Lenk umschreibt die Problematik der neuen antiliberalen Aktion des FDP-Politikers treffend:
„Das geplante Gesetz krankt bereits im Namen. Wie das Bundesjustizministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion eingeräumt hat, gibt es keine juristisch akzeptierte Definition von ‚digitaler Gewalt‘. Darunter kann je nach Standpunkt gezieltes Mobbing verstanden werden, ein harscher Kommentar, aber auch eine bewusste Fehlinformation bis hin zum Identitätsdiebstahl.
Der Gesetzentwurf sieht die Ad-hoc-Speicherung und spätere Herausgabe von IP-Adressen im Falle angenommener ‚digitaler Gewalt‘ vor. Anders als noch beim NetzDG, das nur für große Onlinedienste zuständig ist, fielen hier auch Messengerdienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram in den Geltungsbereich.
Bürokratisches Monstrum der Überregulierung
Dieses geplante Gesetz kommt als bürokratisches Monstrum der Überregulierung daher. Es will die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum erleichtern und erlegt den Messengerdiensten umfangreiche Berichts- und Kontrollpflichten ihrer Nutzer auf. Der Schutz der privaten Kommunikation, den die Messengerdienste ihren Kunden anbieten und der auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, stünde auf der Kippe.“
Dagegen wolle sich die AfD-Bundestagsfraktion, so Lenk (Foto), mit allen parlamentarischen Mitteln zur Wehr setzen. Es könne nicht angehen, dass private Zugänge gesperrt werden können, nur weil der Inhaber gegebenenfalls eine politisch missliebige Meinung vertreten hat.
Wovor hat Buschmann Angst?
Auch hier stellt sich mir am Ende die Frage: Wie viel Angst davor, dass Menschen sich unkontrolliert und unzensiert durch die Regierung untereinander austauschen, wie viel Angst davor, dass die Menschen- und Grundrechte unseres Landes wieder voll für alle Bürger gelten, müssen Politiker wie Buschmann haben, dass sie mit einer schockierenden Regelmäßigkeit zu solch totalitären, die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie legenden Maßnahmen schreiten?
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