Mittwoch, 1. Mai 2024

Hinweisgeberschutzgesetz gestoppt: Ampel-Gesetz hätte Denunziantentum begünstigt

In der gestrigen Sitzung des Bundesrates hat das Hinweisgeberschutzgesetz der Bundesregierung keine Mehrheit erhalten. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und die Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Andrea Lindholz:

Günter Krings: „Die heutige Ablehnung des Gesetzes ist die logische Konsequenz aus der Ignoranz der Regierungsfraktionen bei diesem Gesetz. Die in der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses und die von Unternehmen geäußerte Kritik wurde von der Ampel offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Hinweisgeber erfüllen in Unternehmen und Verwaltungen wichtige Aufgaben. Sie sind daher schützenswert.

Dies darf aber nicht dazu führen, dass Unternehmen unnötig bürokratisch belastet werden. Das gilt auch für den fehlenden Vorrang für interne Meldungen gegenüber externen Meldungen. Denn durch interne Meldungen werden Missstände oftmals schneller und effektiver beseitigt. Schon deshalb muss dieser Weg bevorzugt werden. Vor allem widerspricht es jedem Gerechtigkeitsempfinden, wenn dieses Gesetz im Ergebnis auch Personen schützt, denen es nicht um die Aufklärung von Rechtsbrüchen geht, sondern die ihren Kollegen und Chefs nur durch falsche Behauptungen schaden wollen.“

Andrea Lindholz: „Auch die Union will einen besseren Schutz von Hinweisgebern. Dieser kommt letztlich auch den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen selbst zugute. Der Gesetzentwurf der Ampel schießt aber deutlich über das Ziel hinaus. Er verpflichtet beispielsweise Unternehmen und Behörden, nicht nur eine Stelle für anonyme Meldungen, sondern eine gesamte Infrastruktur für anonymisierte Kommunikation einzurichten.

Das ist deutlich mehr, als die EU-Vorgaben verlangen, und kann erhebliche Kosten verursachen. Auch hat die Ampel im parlamentarischen Verfahren eine Klausel eingefügt, nach der nicht nur Verstöße einer Behörde, sondern auch bestimmte Äußerungen von Beamten vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden sollen. So richtig das Anliegen in der Sache sein mag: Eine solche Regelung provoziert Misstrauen und Denunziantentum. Es ist gut, dass wir nach der heutigen Abstimmung im Bundesrat den Gesetzentwurf noch verbessern können.“

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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