Mittwoch, 24. April 2024

Vorratsdatenspeicherung: EuGH verbietet Deutschland willkürliche Massenüberwachung

(David Berger) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten juristisch beendet. Das betrifft vor allem Deutschland, wo der Überwachungswahn soweit geht, dass man Telekommunikationsanbietern verpflichtete, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Dies sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, so die Richter der EuGH: „Laut EuGH dürfen die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich, hieß es in dem neuen Urteil. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.“ (Quelle)

Buschmann will Urteil rasch umsetzen

Justizminister Buschmann (FDP) zeigte sich unmittelbar bereit, diesen Entscheid nun rasch umzusetzen. Auf Twitter ließ er wissen: “ Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.“

Ganz anders tönte Innenministerin Faeser, Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die nun jede Überwachungsmöglichkeit für die der EuGH vermeintlich noch ein Hintertürchen ließ. exzessiv nutzen will.

Dies vermutlich zur Freude der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sofort bedauerte.

Rainer Wendt und Nancy Faeser in einem Boot

Der DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt, der mit dem Regierungswechsel vom gemerkelten Konservativen zum linken Konservativen mutierte dazu: „Die Datenschutzrepublik Deutschland hat einen Sieg davongetragen. Die Verfolgung schlimmster Verbrecher und der Schutz unzähliger Opfer bleiben auf der Strecke. Die polizeiliche Ermittlungsarbeit wird mit diesem Urteil erschwert. Der Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Kindesmissbrauch im Internet sowie terroristische Straftaten erleidet wiederholt einen Rückschlag. Es ist erwiesen, dass zahlreiche Straftaten im Netz geplant, verabredet und begangen werden. Die Verbindungsdaten im Zusammenhang mit solchen Delikten sind oft der einzige Anhaltspunkt für die Strafverfolgungsbehörden.

Jetzt wird es darauf ankommen, unter Beachtung dieses Urteils alle Möglichkeiten zu nutzen, um wenigstens den widerlichsten Verbrechern auf die Spur zu kommen. Der immer wieder erhobene Vorwurf, mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger könnten Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellt werden, geht vollkommen fehl. Die Daten werden beim Provider sowieso zu Abrechnungszwecken gespeichert. Nicht zuletzt schützt der Richtervorbehalt vor einem willkürlichen und einfachen Zugriff auf die gespeicherten Daten.“

AfD und Piratenpartei: Klares Votum für die Menschenrechte

Freude dagegen bei der digitalpolitischen Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Joana Cotar: „Auch wir lehnen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ab. Es darf keine willkürliche Massenüberwachung geben. Denn diese stünde im Widerspruch zu unseren Grund- und Freiheitsrechten. Eine solche Überwachung ist auch gar nicht notwendig. Denn es gibt die sogenannte ‚Quick Freeze‘-Methode. Damit könnten Telekommunikations-Verkehrsdaten vorübergehend gesichert werden. Das reicht vollkommen aus, um Straftäter zu verfolgen.“

Ähnlich sieht das auch der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei. Er  fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden: „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EuGH hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen.

Ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht

IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist.

Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

Sehr deutlich zeigt sich an diesen Reaktionen, was bereits in der Coronakrise deutlich wurde: Der Lackmustest für das Funktionieren von Rechtsstaat und Demokratie, die zentralste aller Fragen der Gegenwart, nämlich wer Grund- und Menschenrechte wirklich vor allem gewissenlosen Machtstreben in Schutz nimmt, ist keine, die sich mit rechts oder links, konservativ oder progressiv beantworten lässt. Sie ist eine, die sich am Menschenbild der jeweiligen Entscheider entscheidet.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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