Mittwoch, 24. April 2024

Großdemo: In Sachen Demonstrationsfreiheit kein großer Unterschied zwischen Berlin und Moskau

(David Berger) Laut Polizei gingen am gestrigen Sonntag 120.000 Menschen auf die Straße, dabei waren nur 20.000 Teilnehmer angemeldet. Gedacht war die Demo als Friedenskundgebung, kriegerische Töne gegen Russland gewannen aber schnell die Oberhand. Ein Bundestagsabgeordneter war mit dabei – hier sein Erfahrungsbericht:

Nach der Debatte am heutigen Sonntag, den 27.02.22, im Deutschen Bundestag mischte ich mich unter die rund 100.000 Demonstranten am Brandenburger Tor und auf der Straße des 17. Juni. Gegen die Vorgänge in der Ukraine ein Zeichen zu setzen, das ist richtig und dringlich notwendig.

Willkür bei Genehmigung und Auflösungen von Demos in Berlin

Als Bundestagsabgeordneter stelle ich jedoch fest, dass wir, wenn es um Demonstrationen geht, in Berlin gewaltiges Problem haben. Diese werden oft dann verboten, wenn ein Demonstrationsthema der Anmeldebehörde nicht passt. Versammlungen, die für die Wiederherstellung der Grundrechte eintreten, eines der edelsten Vorhaben, werden entweder nicht erlaubt oder aber mit überdimensioniertem Polizeiaufgebot schikaniert.

(c) Screenshot Twitter

Diese Doppelmoral ist extrem gefährlich für die Gesellschaft, sie bringt Menschen dazu, das Gesetz weniger zu respektieren. Kein Gesetz darf heute so und morgen anders ausgelegt werden. Es erinnert an Willkür, gegen die wir weltweit und auch vor der eigenen Haustüre eintreten müssen.

Mit Leuten ohne Maske und Mindestabstand gemein gemacht

Soweit der Erfahrungsbericht. Ergänzend muss man sagen, dass die in Berlin unter Innensenator (Ex-SED-Mann) Andreas Geisel seit mehr als einem Jahr praktizierte Genehmigungspolitik von Demonstrationen ein Gesicht ins Schlag der Demonstrationsfreiheit ist: in einem Land, in dem nur regierungskonforme Demos genehmigt werden, gibt es de facto keine Demonstrations- und Versammlungsfreiheit mehr.

In diesem Punkt liegen Berlin und Moskau deutlich näher beieinander als es die gestrige Großdemo vermuten lässt. Oder um es mit Henning Rosenbusch zu sagen: „Demonstrieren ist heute wieder voll in und erlaubt. Morgen dann wohl nicht mehr.“

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben (Wikip.)

Neben den übrigen Verdächtigen nahm auch Karl Lauterbach an der Demonstration ohne Mindestabstand usw. teil. Neben vielen Demonstranten, die die Maske falsch oder gar nicht aufhatten, zeigte auch Lauterbach, dass er diese nicht so richtig tragen kann oder will. Und kein Problem hat mit Menschen zu demonstrieren, die weder Maske tragen noch in einer solchen Massenveranstaltung den Mindestabstand einhalten. Und als Motto-Schild „Putin, du bist so 1 Pimmel“ vor sich hertragen.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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