Donnerstag, 21. November 2024

Regierungsmehrheit drückt Verlängerung der epidemischen Lage durch

Der Bundestag hat gestern die epidemische Lage von nationaler Tragweite erneut verlängert. Diesmal mit den meisten Stimmen der Regierungskoalition aus Union und SPD, während alle Oppositionsparteien in der namentlichen Abstimmung geschlossen dagegen stimmten, selbst die Grünen, von denen beim letzten Mal noch keiner die Freiheit und die Grundrechte der Bürger verteidigen wollte.  Ein Gastbeitrag von von Prof. Alexander Dilger

Der ‚Bundestag tr[af eine] falsche Feststellung zu epidemischer Lage‘ im Juni, was er nun alle drei Monate wiederholen muss, damit diese rechtlich, wenn auch nicht tatsächlich, fortbesteht. Das wiederum erlaubt der Bundesregierung, per Verordnung die Grundrechte der Bürger weiter massiv einzuschränken.

Oppositionsparteien stimmen alle dagegen

Der „Bundestag verlängert epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gestern entsprechend mit den meisten Stimmen der Regierungskoalition aus Union und SPD, während diesmal alle Oppositionsparteien in der namentlichen Abstimmung geschlossen dagegen stimmten, selbst die Grünen, von denen beim letzten Mal noch keiner die Freiheit und die Grundrechte der Bürger verteidigen wollte.

Wenigstens soll nach dem Willen der Regierungsmehrheit der Inzidenzwert (von positiven Corona-Test in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) seine bislang zentrale Rolle verlieren.

Jede Rechtfertigung für weitgehende Grundrechtsbeschränkungen entfallen

Tatsächlich ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei, aber in Deutschland droht definitiv keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr, welches auch bislang nie überlastet wurde. Vor allem hat inzwischen jeder in Deutschland ab einem Alter von 12 Jahren ein Impfangebot erhalten, während ansonsten gesunde Kinder nie ernsthaft von COVID-19 bedroht waren und sind.

Ältere und alte Menschen können die tatsächlich bestehenden Risiken durch SARS-CoV-2 für ihre Gesundheit und ihr Leben durch eine Impfung deutlich reduzieren. Es ist eine freie individuelle Entscheidung, das nicht zu tun, woraus sich dann aber kein Anspruch auf Grundrechtsbeschränkungen anderer zum eigenen Schutz ableiten lässt.

Damit entfällt jedoch jede Rechtfertigung für so weitgehende Grundrechtsbeschränkungen durch den Staat bzw. die Regierung und die Regierungsparteien, die hier rein eigennützig ihre Macht überdehnen und dementsprechend abgewählt werden sollten.

Der Beitrag erschien zuerst bei ALEXANDER DILGER.

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— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) August 19, 2021

 

PP-Redaktion
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