(Pommes Leibowitz) Zwei aktuelle BGH-Urteile erweisen sich als Sensation: Die AGB von Facebook ist demnach in der bisherigen Form ungültig und alle bisherigen Sperrungen und Löschungen ebenfalls.
Für die erforderliche Überarbeitung der AGB hat das Gericht ebenfalls einige Auflagen gemacht. So darf Facebook zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Community-Richtlinien geringfügig einschränken, auch über rechtliche Grenzen hinaus. Es muss den von dieser Zensur betroffenen Personen aber den konkreten Verstoß erläutern und ein Einspruchsrecht sowie eine reale Überprüfung durch Mitarbeiter einräumen. Eine Sperrung des Users darf erst nach einer solchen Überprüfung erfolgen.
Dazu muss man wissen, dass die derzeitige Einspruchsmöglichkeit bei Facebook ein Fake ist. Man kann eine erneute Überprüfung beantragen, der Zensurbot fährt ein zweites Mal über den Beitrag und sperrt ihn dann aus dem gleichen Grund wie vorher. Eine Rechtfertigung vorzutragen (dass es ein Zitat ist, dass es Ironie ist, dass es aus dem Gesamtzusammenhang genommen wurde etc.) ist derzeit nicht möglich. Diese Möglichkeit muss Facebook schaffen und nötigenfalls die zusätzlich erforderlichen Mitarbeiter einstellen. Durch Bots kann diese Aufgabe nicht angemessen erledigt werden.
Zur rechtlichen Einschätzung dieses Urteils verweise ich auf nachfolgenden Kommentar von Medienanwalt Joachim Steinhöfel:
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, aber das ist eine kräftige Ohrfeige für Facebook und dessen permanente Drangsalierung und Zensierung der User. Ein Grund zum Feiern sind diese beiden Urteile allemal.
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