In der Nacht zum vergangenen Samstag, 23.01.2021, wurde der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt eine Corona-Party auf offener Straße im Saarbrücker Stadtteil Güdingen durch dortige Anwohner gemeldet. Als die Polizei bei der Party auftauchte, zeigten die Jugendlichen unmissverständlich, was sie von den polizeilichen Maßnahmen halten.
Die Beamten konnten vor Ort mehrere Jugendliche und Heranwachsende aus verschiedenen Haushalten feststellen, die weder eine Mund-Nasen-Bedeckung trugen, noch den Mindestabstand einhielten.
Hierbei trat insbesondere ein alkoholisierter 19-jähriger Mann hervor, indem er vor den eingesetzten Polizeibeamten urinierte – und das im Stehen! Die Identität aller Beteiligten wurde festgestellt. Zur Auflösung der Ansammlung mussten Platzverweise gegen diese ausgesprochen werden.
19-Jähriger zeigt Penis und uriniert vor Polizei
Im Rahmen der Durchsetzung der Platzverweise fiel erneut der 19-jährige Mann auf, indem er dem Platzverweis nicht nachkam, die Beamten angriff und nach diesen schlug. Er musste vor Ort in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle verbracht werden, wo ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen wurde. Anschließend wurde er an seine Eltern übergeben.
Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Gegen alle Beteiligten werden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die geltenden Corona-Rechtsverordnung eingeleitet. Den beschuldigten 19-Jährigen erwarten zudem weitere Strafverfahren.
Polizeigewerkschaft fordert Corona-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkennen
Unterdessen fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert COVID-19 Erkrankungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Berufskrankheit anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen. Damit wären die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „In zahlreichen Einsätzen haben unsere Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Corona-Regeln durchgesetzt und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Allein in der Bundespolizei gibt es derzeit insgesamt ca. 400 COVID-19 Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen sind an COVID-19 erkrankt oder befinden sich in Quarantäne.
Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer COVID-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen.“
Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe „Bedienstete im Vollzugsdienst“ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in § 31 BeamtVG geregelt und gilt für Bund und Länder gleichermaßen.
Mitleid der Bevölkerung für Polizei hält sich in Grenzen
Gerade unter den eher konservativen Kommentatoren im Internet, über viele Jahre jene, die der Polizei immer den Rücken gestärkt haben, fehlt es immer öfter an Verständnis für das Verhalten der Polizei bei Corona-Einsätzen. Die wenig rücksichtsvolle Festnahme der DDR-Bürgerrechtlerin Angelika Barbe hat hier erste Brüche in das freundschaftliche Verhältnis geschlagen, das inzwischen fast ganz zerstört zu sein scheint.
So liest man zu solchen Corona-Einsätzen immer wieder Sätze wie: „Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Ich verweise nur auf die Polizisten, die eine alte Frau ohne Maske abführen, Kinder beim Schlittenfahren hindern und beim normalen Bürger den Larry raushängen lassen.“
Oder: „Jetzt seien sie mir aber nicht böse. Respekt hat sich unsere Polizei durch ihr Verhalten den Neugläubigen gegenüber verspielt. Die trauen sich doch nur noch, unseren Kindern die Schlitten wegzunehmen. Mein Respekt denen gegenüber ist auch stark gesunken.“
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