„Wo kommen wir denn hin, wenn die Politik entscheidet, welche Demonstrationen ihr passen und welche nicht?“ fragt der BILD-Kolumnist Alexander von Schönburg: Der Berliner Senat schränke mit dem Verbot die Meinungsfreiheit ein. Auch findet er es merkwürdig, dass die „Black Lives Matter“-Demonstration von der Politik gelobt wurde, während die Proteste der Coronapolitik-Gegner verboten werden.
Massiver Eingriff in Grundrechte
Ähnlich auch der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki auf Facebook: „Der Eindruck muss entstehen, dass bei der jetzt verbotenen Demonstration am kommenden Wochenende der politische Inhalt ausschlaggebend für die Untersagung gewesen ist. Es offenbart sich ein bedenkliches Demokratieverständnis des Berliner Innensenators, wenn er wenig verklausuliert darauf hinweist, dass missliebigen politischen Strömungen weniger demokratische Rechte zugebilligt werden. Der demokratische Staat muss es im Zweifel ertragen, dass selbst Verfassungsfeinde auf die Straßen gehen können, um zu demonstrieren, sofern sie sich nicht rechtswidrig verhalten. Ein vermutetes Fehlverhalten der Demonstranten – vor allem in Bezug auf das Tragen von Masken und auf die Einhaltung des Abstands – ist eine schwache und rechtlich mindestens zweifelhafte Begründung für eine Absage. Ein solch massiver Eingriff in Grundrechte muss sehr gut begründet werden – jedenfalls besser, als es die Berliner Versammlungsbehörde offenbar getan hat.“
Im Unterschied zur Bildzeitung, die sich durchgehend für ein verfassungskonformes Vorgehen in Sachen Demonstrationsverbot eingesetzt hat, zeigt die „Zeit“, dass sie alles andere als liberal ist. Auch wenn sie sich gerne noch so gibt, aber längst mit dem linkstotalitären System Merkel gleichgeschaltet ist. Dort herrscht Jubel über das an die DDR erinnernde Vorgehen Geisels: „Das Verbot der Corona-Demo in Berlin ist richtig. Aus epidemiologischen, aber auch aus politischen Gründen. Die Politik sollte keine Angst mehr haben vor den Rechten.
Schlicht verfassungswidrig
Der bekannte Jurist Ralf Höcker dazu: „Nein, Demoverbote „aus politischen Gründen“ sind nicht „richtig“ sondern schlicht verfassungswidrig. Denn selbst „unverzeihliche“ politische Äußerungen stellen keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit auch keinen potentiellen Verbotsgrund dar. Corona mag in Extremfällen als Verbotsgrund in Betracht kommen, Politik aber nie. Das Grundrechtsfehlverständnis dieses Zeit-Autors ist ebenso gruselig wie es symptomatisch für den in Redaktionsblasen herrschenden Zeitgeist ist.“
DDR-Mentalität bei dem Verbot der Demo sieht auch das liberalkonservative Magazin „1984“ und stellt einen Zusammenhang mit der Biographie Geisels her: „Wer wissen will, wessen Geistes Kind der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist, braucht nicht lang zu recherchieren. Sicher, Linkspedia verheimlicht seine SED-Vergangenheit, aber Geisel selbst schwärmt auf seiner Heimatseite vom Leben in der ach so tollen Diktatur namens „DDR““.
DDR 2.0 noch nicht ganz Wirklichkeit
Ähnlich wie die Montagsdemonstranten in der DDR haben auch die Corona-Kritiker angekündigt, auf jeden Fall nach Berlin zu kommen. Davor wollen sie aber auf dem ordentlich rechtlichen Weg erreichen, dass das Verbot Geisels kassiert wird. Die Chancen dafür stehen sehr gut.
Und das zeigt eben doch, dass das System Merkel zwar immer wieder versucht, eine DDR 2.0 aufzurichten, wir aber noch immer weithin einen funktionierenden Rechtsstaat haben, der dagegen immer wieder angehen kann.
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