Samstag, 27. April 2024

Jens Spahn und seine „Alttagsmaske“: Versagen auf ganzer Linie

Seit Monaten versuchen viele Medien, den Bürgern zu suggerieren, der Bankkaufmann und Politologe Jens Spahn hätte sich in seinem ihm rätselhafterweise übertragenen Amt des Bundesgesundheitsministers bei der Bewältigung der Coronakrise irgendwie bewährt und einen „guten Job“ gemacht. Das ist natürlich Unsinn. Richtig ist: Herr Spahn hat zu ganz entscheidenden Zeitpunkten versagt. Ein Gastbeitrag von Prof. Jörg Meuthen

Er hat versagt, als bereits immer mehr erschreckende Bilder aus China klarmachten, was hier auf uns zukommen kann, wenn dieses Virus nach Deutschland eingeschleppt wird – keinerlei Einreisebeschränkungen für Reisende aus China über Monate hinweg, das war beispielsweise die Politik von Herrn Spahn.

Gesichtsmasken als Virenschleudern

Gesichtsmasken, so Jens Spahn ursprünglich, würden auch gar nichts gegen dieses Virus bringen, deswegen seien sie auch nicht erforderlich in Deutschland – geäußert zu einem Zeitpunkt, als das von Heiko Maas geführte Auswärtige Amt sich damit brüstete, solche (laut Jens Spahn offenbar völlig überflüssigen!) Schutzmasken tonnenweise nach China und in den Iran zu verschenken.

Einspruch von Herrn Spahn hiergegen: Fehlanzeige.

Dann auf einmal die große Kehrtwende: Nun sollten solche Gesichtsmasken doch benutzt werden, und zwar von ALLEN in Deutschland – was in Anbetracht geleerter Lagerkapazitäten eine völlige planlose Hauruckaktion zur Beschaffung dieser Masken erforderlich machte.

Diese Hauruckaktion war nicht nur planlos, sondern aufgrund ihrer stümperhaften Durchführung auch extrem teuer für den deutschen Steuerzahler.

Unveranwtortliches Ausschreibungsverfahren

In meiner Kolumne vom 15. Juni hatte ich bereits darüber berichtet, mit welcher ungeheuren Naivität das von Spahn geführte Gesundheitsministerium durch ein spezielles Ausschreibungsverfahren eine unbegrenzte (!) Anzahl an Verträgen mit Lieferanten weltweit rechtsverbindlich zugelassen hat, und zwar zu Beschaffungspreisen, die in der Branche als sehr großzügig gelten.

Welch Wunder, dass bei einer solchen Einladung Goldgräberstimmung bei den möglichen Lieferanten aufkam: So wurden laut „Tagesspiegel“ am Ende Masken im Wert von 4,2 Milliarden Euro rechtsverbindlich bestellt anstatt der geplanten und budgetierten 1,2 Milliarden Euro.

Weigerung bestellte Ware zu bezahlen

Das Problem vieler Lieferanten lautet nun aber: Spahns Gesundheitsministerium weigert sich in vielen Fällen, die Rechnungen für die gelieferten Masken zu bezahlen.

Nach Auskunft des zuständigen Gerichts haben deshalb schon 48 Lieferanten eine entsprechende Klage gegen Spahns Gesundheitsministerium eingereicht, und pro Woche kommen ungefähr zehn Klagen hinzu. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ bereiten derzeit weitere 100 Händler ihre Klagen vor.

Übrigens darf die Rechtfertigung des Ministeriums, die Zahlung zu verweigern, weil die gelieferten Masken nicht den Qualitätsstandards entsprechen, durchaus angezweifelt werden, da die gleichen Lieferanten auch einzelne Landesgesundheitsministerien mit den identischen Masken beliefert haben und von diesen längst ihr Geld bekommen haben.

In Wirklichkeit dürfte also eher ein sehr durchschaubarer und sehr peinlicher Versuch vorliegen, das Ergebnis der eigenen Unfähigkeit nun auf Lieferanten abzuwälzen, die im Vertrauen auf die Bonität der Bundesrepublik Deutschland in entsprechende Vorleistung gegangen sind – vielen droht nun die Insolvenz.

Wenn eine solche Leistung eines Ministers ausreicht, um ihm eine besondere Befähigung zu attestieren, dann fragt man sich, was geschehen muss, um einen Minister als unfähig zu enttarnen.

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