(David Berger) Zahlreiche Politiker nutzen derzeit das Massaker von Hanau, um Beamten einen Austritt aus der AfD nahezulegen. Andernfalls könnte ihnen das den Beamtenstatus bzw. ihren Job kosten. Doch vom MDR befragte Experten geben nun Entwarnung. Offensichtlich handelt es sich hier nur darum, mit Angst und Einschüchterung gegen einen politischen Konkurrenten vorzugehen.
„Wenn es in Deutschland eine Partei gibt, die zu unserem Grundgesetz steht, die auf die Einhaltung bestehender Gesetze beharrt und den Rechtsstaat und seine Beamten stärkt, dann ist das die AfD“ – so ein Kommentar auf der Facebookseite der Partei anlässlich eines MDR-Beitrags, der auf der Basis einer Nachfrage bei Expteren titelt: AfD-Mitgliedschaft kein Grund für Ausschluss aus Beamtenstatus
Und weiter: „Und doch werden die Altparteien nicht müde, uns genau das Gegenteil vorzuwerfen. Die Noch-Regierenden instrumentalisieren die Geheimdienste, um der AfD den Makel der „Verfassungsfeindlichkeit“ anzudichten. So spricht der Verfassungsschutz von „Prüffall“ und lässt seine Führungskräfte über eine Beobachtung von Deutschlands bürgerlicher Oppositionspartei orakeln.
Angstmacherei statt seriöse Politik
Das Ziel ist mehr als offensichtlich: Bürger und potentielle Mitglieder sollen abschreckt werden. Und gerade den Beamten, bspw. von Polizei oder Bundespolizei, von denen viele sich in der AfD engagieren, soll Angst gemacht werden. Dürfen sie noch in der AfD mitarbeiten, sollte die AfD tatsächlich beobachtet werden?
Die Antwort ist ganz klar und unmissverständlich: Ja! „Die AfD-Mitgliedschaft alleine ist kein Hinderungsgrund, den Beamtenstatus nicht ausüben zu können, solange es sich um eine Partei handelt, die zugelassen ist und nicht verboten ist.“ Das hat Helmut Liebermann, Landesvorsitzender des Thüringer Beamtenbundes jetzt ganz klar gemacht. Und das gilt für das einfache Mitglied als auch für den Funktionär, z.B. einen Kreisvorsitzenden oder Schatzmeister.
Kein Beamter, der Mitglied der AfD ist, muss sich Sorgen machen
Hintergrund ist der sogenannte „Radikalen-Erlass“ aus den 1970er Jahren. Damals wurde versucht, radikale Linke aus dem Staatsdienst zu entfernen. Das Ansinnen scheiterte – das Verfassungsgericht urteilte, ein solches Vorgehen sei verfassungswidrig.
Konkret: Kein Beamter, der Mitglied unserer Partei ist oder werden will, muss sich Sorgen machen. Wenn er sich – wie unsere gesamte Partei es tut – zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt, drohen ihm keinerlei Konsequenzen. Egal wie oft Altparteien und Mainstream-Medien das gesamte Spektrum von „prüfen“ bis „beobachten“ bemühen. Dabei geht es nur darum, Angst und Skepsis zu verbreiten – ohne jede gesetzliche Grundlage.
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