Seit Jahren sind das Dortmunder Stadtgymnasium und sein Schulleiter Koolen für ihre bizarren Aktionen und Äußerungen bekannt. PP hat in vielen Artikeln darüber kritisch berichtet, was den Schulleiter sogar – aufgrund einer missverstandenen Passage – dazu brachte, unser Portal anzuzeigen. Nun hat der stellv. Landessprecher der AfD, Matthias Helferich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter Koolen eingelegt
In der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24. Februar 2020 an die Bezirksregierung in Arnsberg heißt es:
Auch die Toten von Hanau instrumentalisiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter des Dortmunder Stadtgymnasiums, Herrn Bernhard Koolen, ein.
Herr Koolen veröffentlichte auf der Internetseite seiner Schule einen Artikel mit der Überschrift „Der Feind steht rechts!“ und zeichnete diesen mit „Koolen, Schulleiter“.
In diesem Text versucht Herr Koolen die Politik der AfD in Verbindung mit den schrecklichen Morden in Hanau zu setzen.
Herr Koolen schreibt u.a.:
„Dieser Mann wurde getragen von einer hasserfüllten, geradezu mörderischen Grundstimmung. Sie wird befeuert von Kräften, die im Deutschen Bundestag, in den Landtagen und im Dortmunder Stadtrat sitzen. Sie tummeln sich in sozialen Medien, bezeichnen sich als „rechts“, als „national“, behaupten „das Abendland“ zu verteidigen und wollen ein anderes Deutschland. Immer deutlicher wird, worin diese „Alternative“ besteht. Eine „Festung Europa“ mit Schießbefehl gegen Flüchtlinge, zurück zu deutschnationalem Größenwahn, zügellose Hetze gegen Migrantinnen und Migranten, ungehemmter Hass gegen Andersgläubige und Andersdenkende, der – das zeigen die Anschläge von Kassel, Halle und Hanau – auch vor Mord nicht zurückschreckt. Diese Kräfte haben mit-geschossen! Es sind die Feinde von Demokratie, Menschenwürde und Humanität!“
Gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoßen
Koolen habe damit gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoßen. Er nutze seine Amtsstellung als Schulleiter, um gegen eine demokratisch-legitimierte Partei zu agitieren.
Dadurch würden seine Schülerinnen und Schüler in ihrem freien politischen Willensbildungsprozess eingeschränkt und einseitig „überwältigt“.
Mithin liege somit ein Verstoß gegen das „Überwältigungsverbot“ als bedeutende Grundaussage des „Beutelsbacher Konsens“ vor.
Jetzt ist der Dienstherr Koolens gefragt
Helferich weiter: „Ich bitte Sie als Dienstherr des Herrn Koolen tätig zu werden und Herrn Koolen zur Mäßigung aufzufordern.
Viele Dortmunder Bürgerinnen und Bürger machen das politisch-agitatorische Wirken des Herrn Koolen für die schwachen Anmeldezahlen am Dortmunder Stadtgymnasium verantwortlich.“
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