Donnerstag, 26. Dezember 2024

Kann man die AfD für den Terrorakt von Halle mit-verantwortlich machen?

Wir veröffentlichen hier den Leserbrief des Monats. Name und Anschrift des Autors, der bei einem großen Medienunternehmen arbeitet, sind der Redaktion bekannt.

Lieber Herr Dr. Berger,

ich kann nachvollziehen warum Sie die Kommentarfunktion Ihres Blogs abgeschaltet haben und ich schätze Ihre Ansicht und Ihre Arbeit außerordentlich. Dessen ungeachtet erscheinen mir nicht alle Ihrer Ausführungen immer plausibel und manches Mal verständlicherweise auch von menschlicher Enttäuschung initiiert.

So haben Sie geschrieben, dass wer Frau Merkel für das Attentat auf dem Weihnachtsmarkt verantwortlich macht, auch Frau Weidel für das Attentat in Halle verantwortlich machen müsse.

[Redaktion: Im Originaltext heißt es: „Wer sich nicht darüber aufgeregt hat, dass anlässlich des LKW-Massakers vom Breitscheidplatz vom Blut an Merkels Händen gesprochen wurde, ja sogar entsprechende Blidmontagen verbreitet wurden, der darf sich nun auch nicht aufregen, wenn vom Blut an den Händen Weidels, Höckes, Gedeons & Co die Rede ist.“ Es war also nirgends die Rede davon, dass sich der Autor diese Rede zueigen gemacht, ihr aber eine gewisse Berechtigung zugesprochen hat.]

Begründet haben Sie dies mit der Teilnahme von Frau Weidel an einem Treffen nationalistischer und teilweise antisemitischer Kräfte in Schnellrode. Ich teile Ihre Enttäuschung über Frau Weidel und frage mich, ob Sie nicht mehr Ähnlichkeit mit Frau Merkel hat, als uns allen lieb sein kann. Denn wie es scheint, biedert sich Frau Weidel an den unappetitlichen rechten Rand genauso an, wie Frau Merkel dies an den unappetitlichen linken Rand getan hat.

Insoweit sind Vergleiche sicher zulässig. Allerdings hat Frau Weidel kein politisches Amt inne, zumindest noch nicht, und sie war dem Attentäter in Halle in keiner Weise behilflich, weder direkt noch indirekt. Auch verfügt Frau Weidel bislang über keine exekutiven Befugnisse, die es erlauben würden, ihr eine politische Verantwortung zuzuschreiben und Meinungsäußerungen, seien sie noch so unsinnig, objektiv falsch und/oder bösartig, rechtfertigen es nicht, sofern sie keinen Aufruf zu Straftaten beinhalten, von moralischer Mitverantwortung oder gar Schuld zu sprechen. Das Thema Meinungsfreiheit hätte sich ansonsten bereits erledigt. Schuld ist immer nur der Täter, bzw. sein Helfer, der eine Tat entweder durch Tun oder Unterlassen ermöglicht.

Ich sehe daher bei Frau Weidel, trotz ihres unseligen Besuchs, in keiner Hinsicht eine Verantwortung für die Tat in Halle. Dessen ungeachtet sehe ich für den Anschlag vom Breitscheidplatz Frau Merkel in der Verantwortung und nicht nur dort. Sie ist zum einen politisch verantwortlich, weil Sie es unterlassen hat Maßnahmen gegen potentielle islamische Terroristen zu ergreifen, obwohl sie die Gefahr kannte oder kennen musste. Sie ist aber möglicherweise auch strafrechtlich verantwortlich, da es eine von ihr getroffene rechtswidrige Entscheidung war, die Tat mutmaßlich erst ermöglicht hat. Nicht auszuschließen ist, dass die Mitverantwortung sogar weit darüber hinaus geht, verdichten sich doch derzeit Hinweise darauf, dass es Mittäter gab, die nach dem Attentat auffallend schnell und ohne großes Aufsehen, abgeschoben wurden.

Es ist m. E. auch objektiv betrachtet ein gewaltiger Unterschied, ob ich bei einer halbseidenen Veranstaltung ein Grußwort spreche oder falsche, ggf. sogar rechtswidrige Entscheidungen aufgrund meiner exekutiven Befugnisse treffe.

Aus meiner Sicht gibt es aber ein Argument, das den etablierten Parteien die politische Verantwortung für die zunehmende Gewalt zuschreibt, auch die Gewalt von der extremen Rechten. Es sind die SPD, Grünen und die Linken, die ganz offen und ungestraft Gewalt gegen Andersdenkende verteidigen, ja teilweise sogar propagieren und die Amts- und Mandatsträger der CDU/CSU und der FDP schweigen dazu. Entsprechend werden Straftaten unterschiedlich gewertet. Linke Straftaten werden so gut wie gar nicht mehr verfolgt, islamische Straftaten verharmlost und mit teilweise lächerlichen Strafen geahndet. Einer solchen Legitimierung von Gewalt folgt, unabhängig von der Androhung harter Strafen, die Gewalt  von rechts. Der Staat kann Gewalt zwar selektiv ahnden, aber nicht gesellschaftlich selektiv ächten. Ein Staat aber, der Gewalt nur selektiv ahndet, hebt damit die gesellschaftliche Ächtung von Gewalt als Grundwert auf. Aber gesellschaftliche Grundwerte schützen eine Gesellschaft besser vor ausufernder Gewalt, als es Gesetze je könnten.

Jetzt noch eine Anmerkung zu Ihrem Beitrag „Nach Halle: Horst Seehofer fordert Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Kampf gegen Rechts“.

Es geht dem treuen Paladin Seehofer natürlich darum zu verhindern, dass die Opposition vor Wahlen angemessen um Stimmen werben kann. Denn jeder Wahlkampf ist letztlich Hetze. Die Älteren erinnern sich noch gut an die Redeschlachten zwischen Herbert Wehner und Franz-Josef Strauß. Im Vergleich dazu ist heute das, was als „übelste Hetzte“ bezeichnet wird, ein Kindergeburtstag.

Es ist schwer zu beurteilen, wieweit Deutschland  noch hinter China zurückliegt, wenn es um Repression gegen Andersdenkende geht. Ein Stück fehlt sicher noch, aber fehlt noch viel?

Tatsache ist, dass Deutschland, das m. E. von den Verfassungsvätern, aus damals gutem Grund, von vornherein eher als gelenkte Demokratie gedacht war (so sieht das GG die Gewaltenteilung nicht explizit vor), im Gegenzug aber den Menschen umfangreiche Freiheitsrechte zugedacht hatte. Freiheitsrechte, die von totalitären Kräften zunehmend ausgehöhlt und teilweise bereist abgeschafft wurden und werden. Zudem kann man durchaus die Ansicht vertreten, dass die Parteien das Grundgesetz bereits, in zum Teil rechtswidriger Weise, entstellt haben. Mit der Abschaffung freier und fairer Wahlen, die es ohne Meinungsfreiheit nicht geben kann und die Seehofer nun endgültig abzuschaffen gedenkt, beseitigt er die freiheitlich demokratische Ordnung des Grundgesetzes endgültig. Hiergegen wiederum gibt das GG gemäß Artikel 20 Absatz 4 jedem Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieser letzte Nebensatz ist insoweit beachtenswert, als er einerseits das Recht auf Widerstand einschränkt, andererseits aber auch deutlich macht, dass jede Form des Widerstands rechtens ist. Auch Gewalt, gleich welcher Form, wird damit vom GG sanktioniert. Dass Gewalt von den Verfassungsvätern nicht per se ausgeschlossen wurde, basiert vermutlich auf der Erfahrung im Nationalsozialismus, denn auch das Attentat und der folgende Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 waren alles andere als gewaltfrei.

Es liegt aber in der Natur der Sache, dass der Artikel 20 Absatz 4 des GG, das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. Er kann nur als moralische Rechtfertigung gesehen werden, denn rechtlich ist er ohne Bedeutung. Niemand, der sich auf diesen Artikel beruft, wird vor einem Gericht dieses Staates einen Freispruch oder mildernde Umstände erhalten, im Gegenteil, sich auf diesen Artikel zu berufen, wirkt bestenfalls strafverschärfend.

Einzig der Sieg über den Totalitarismus verspricht Straffreiheit. Dieser Tatsache muss sich jeder Deutsche bewusst sein, der es wagt sich gegen den regierungsamtlichen Verfassungsbruch aufzulehnen.

Im Ergebnis stelle ich für mich fest, die Freiheit liegt auf dem Sterbebett und ihre Mörder sitzen an den Hebeln der Macht.

Eine letzte Anmerkung zu Ihrem Artikel: „Halle: Große Mehrheit der Deutschen sieht geistige Brandstifter in der AfD“.

Es überrascht mich nicht, dass dem so ist. Im Gegenteil, ich hätte mich vielmehr gewundert, wenn es anders gewesen wäre. Die Frage ist, welcher konkrete Vorwurf die AfD hier trifft? Dass Weidel und Höcke auf einem Treffen waren, an dem auch viele Antisemiten teilnahmen, dürfte für das Attentat in Halle kaum eine Rolle gespielt haben und konkrete antisemitische Aussagen sind der AfD nicht vorzuwerfen. Selbst von Herrn Höcke sind mir keine solchen Aussagen bekannt, auch wenn er Schuld und Holocaust gerne relativiert. Bekannt ist mir aber, dass der Bundespräsident Länder hofiert, die Israel von der Landkarte tilgen und die Juden ins Meer treiben wollen. Bekannt ist mir zudem, dass eine CDU geführte Bundesregierung nahezu jeder gegen Israel gerichteten Resolution zustimmt. Und bekannt ist mir auch, dass es eine Koalition von SPD, Linken und Grünen ist, die kein Problem damit hat, wenn in Berlin die Forderung ertönt „Juden ins Gas“.

Dagegen setzt sich die AfD nachweislich dafür ein, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und die Hamas als Terrororganisation einzustufen.

Ich frage Sie, Herr Berger, Hand aufs Herz, bei welchen Parteien oder welchen Personen besteht objektiv betrachtet die größte Wahrscheinlichkeit, dass sie als „geistige Brandstifter“ für einen antisemitischen Anschlag in Frage kommen?

Ich denke, das einzige was diese Umfrage beweist ist, dass Propaganda wirkt und dass AfD-Wähler vielleicht in gewisser Hinsicht immun dagegen sind, weil sie offiziellen Verlautbarungen oder Aussagen von Politikern keinen Glauben mehr schenken. Das schließt Verbohrtheit nicht aus, belegt eine solche aber auch nicht.

Habe ich einen Denkfehler oder Wissenslücken? Wenn ja lassen Sie mich wissen, wo ich ihrer Ansicht nach falsch liege. Insoweit würde ich mich über eine Antwort freuen, falls Sie die Zeit dazu finden.

Viele Grüße

XXX

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