(David Berger) Der mutmaßliche Mörder, der gestern Abend in Stuttgart auf offener Straße einen 36-jährigen Deutschen mit einem Schwert zerhackt und getötet haben soll, scheint sich nur als Syrer ausgegeben zu haben. In Wirklichkeit sei er ein Palästinenser. Bild hat inzwischen nähere Angaben zu dem Opfer veröffentlicht.
Das berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrem neuesten Beitrag zu dem Geschehen von gestern Abend. Bei dem 30-jährigen mutmaßlichen „Machetenmann“ soll es sich um einen der Polizei bereits bekannten Palästinenser handeln, der sich zum Schein und auf illegale Weise einen syrischen Pass verschafft hat.
In Wirklichkeit Palästinenser
Er soll schon seit vier Jahren in Deutschland leben und bei den Behörden als Issa M. (28) registriert sein. Er lebte mit dem Opfer in einer Wohngemeinschaft:
„Nach Informationen unserer Zeitung soll er seit vier Jahren unter einer falschen Identität in Deutschland gelebt haben. Bei den Behörden ist Issa M. als 28-Jähriger mit syrischer Staatsbürgerschaft registriert. Nun wird aber ermittelt, ob es sich tatsächlich um eine andere Person handelt. Die wäre in Wirklichkeit 30 Jahre alt und Palästinenser.“ – so die Zeitung.
Die Stuttgarter Polizei geht davon aus, dass die Motive in dem persönlichen Verhältnis zwischen den mutmaßlichen Täter und seinem Opfer liegen. Ein religiöses oder politisches Motiv sei nach derzeitigem Stand unwahrscheinlich.
Diskussionen über das Teilen des Tatvideos auf Facebook & Co
Der Mann wurde am frühen Abend dem Haftrichter vorgeführt. Unterdessen wird weniger über die Heftigkeit des Geschehenen als über die Frage des Umgangs mit dem vorhandenen Video- und Bildmaterial zu dem Verbrechen diskutiert. Zahlreiche Anwohner mussten die Tat mit-anschaun, einige haben sie gefilmt. Die verschiedenen Videos kursieren derzeit in den sozialen Netzwerken, aber auch einige „alternative Medien“ haben sie veröffentlicht.
Der Polizei sind diese Aufnahmen bekannt. Ein Polizeisprecher ermahnte aber die Bevölkerung, diese nicht weiter zu verbreiten, da dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben könne.
#Gewaltvideos
Man findet Videoaufzeichnungen realer Gewalt- und Tötungshandlungen im Internet!
Die Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen, sind verboten (§ 131 Strafgesetzbuch).@LkaBaWue pic.twitter.com/hOwbnhwZPK— Landeskriminalamt BW (@LkaBaWue) August 1, 2019
Kritiker des Polizeiposts wenden aber ein: Abs. 2 des § 131 StGB: (2) §Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.“ – Ob das hier gegeben war, darf nach der Europäischen Datenschutzverordnung allerdings bezweifelt werden.
PP hat sich bewusst gegen eine Veröffentlichung entschieden
PP lagen schon heute Morgen verschiedene Videos vor, wir haben uns aber bewusst aus juristischen und ethischen Gründen, u.a. der Gefahr der Abstumpfung durch das Anschauen solcher Bilder, gegen eine Veröffentlichung entschieden.
Und dabei geht es eben nicht nur um den einen Film, der offensichtlich „Tichys Einblick“ bzw. Alexander Wallasch vorlag und aus dem Alice Weidel einen Screenshot postete, der noch verhältnismäßig harmlos ist. es kursierten mehrere Videoaufnahmen aus unterschiedlichen Perspektiven: Die Szenen, die diese Videos einfangen, sind teilweise selbst für erprobte Journalisten sehr schwer erträglich.
Die Gefahr der Abstumpfung sei inzwischen größer als der aufrüttelnde Effekt solcher Videoaufnahmen, so die überwiegende Überzeugung in unserer „Redaktion“.
Update 02.08.19, 16.30:
Dank #BILD bekommt das Opfer von #Stuttgart ein Gesicht und einen Namen #WilhelmL Anscheinend ein #Deutscher #Spätaussiedler aus #Kasachstan. Bildquelle https://t.co/xuYZAi93cr #AfD pic.twitter.com/zWRhzbSLv2
— J. Eckleben (@Eckleben) August 2, 2019
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