Mittwoch, 9. Oktober 2024

Erzbischof Georg Gänswein: Die Menschenwürde entstammt nicht dem Islam, sondern der jüdisch-christlichen Tradition

(David Berger) In einem Vortrag für die Karlsruher Bundesjustiz warf er der päpstliche Privatsekretär Msgr. Gänswein dem Staat vor, sich zu sehr von seiner Begründung durch das christliche Weltbild und das Naturrecht entfernt zu haben. Und forderte eine Rückbesinnung auf die jüdisch-christlich fundierte Menschenwürde.

Es ist eine besondere Tradition, dass die katholische Kirche und die evangelische kirchliche Gemeinschaft der badischen Landeskirche die Karlsruher Bundesjustiz einmal im Jahr zu einem Vortrag mit Empfang einladen.

Doch in diesem Jahr erlebte die Veranstaltungsreihe mit Erzbischof Msgr. Georg Gänswein aus dem Vatikan einen besonderen Höhepunkt. Der langjährige Privatsekretär Papst Benedikts XVI. und „Präfekt des Päpstlichen Hauses“  sprach am vergangenen Dienstag über die katholische Sicht auf Menschenwürde und Recht.

„Im Begriff der Menschenwürde geben sich Religion und Recht gewissermaßen den Friedenskuss“

Gekommen waren – laut der Legal Tribune – etwa 200 Personen, „darunter vier Verfassungsrichter (Vizepräsident Stephan Harbarth, Ulrich Maidowski, Josef Christ und Henning Radtke) und zahlreiche BGH-Richter, auch BGH-Präsidentin Bettina Limperg.“

Besonders interessant dürfte dabei der Abschnitt aus dem Bericht der LTO sein, wo es um die katholische Kirche als Wahrerin der Menschenwürde geht:

„Im Begriff der Menschenwürde geben sich Religion und Recht gewissermaßen den Friedenskuss“, sagte Gänswein. Er schilderte die Menschenwürde als naturrechtliche Vorstellung, fundiert im „Willen Gottes, den Menschen nach seinem Abbild, nach dem Abbild Gottes zu schaffen.“ Dieses Naturrecht sei aber zugleich ein Sondergut, „das nicht einfach der Natur entstammt und auf Bäumen gewachsen ist.“ Die Menschenwürde sei ein „Kulturgut“, „sie kommt nicht aus China oder Japan, nicht aus Indien, auch nicht aus dem ‚Haus des Islam'“, so Gänswein. Die Menschenwürde „entstammt allein unserer Geschichte, und hier ganz besonders der Selbstoffenbarung Gottes, und zwar so, wie sie in den Heiligen Schriften des Judentums und des Christentums auf uns gekommen ist.“

Was Not tue in einer Gesellschaft, „in der der Relativismus und die Ablehnung religiöser Wahrheiten zum guten Ton gehören“, sei ein Beitrag für „eine andere Wahrheit, für einen anderen Blickwinkel, für ein alternatives Konzept vom Wesen des Menschen.“

Vor Gott kommt es auf die sexuelle Orientierung nicht an

In diesem Zusammenhang kritisierte Gänswein auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Es sei tragisch, dass Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ nicht mehr im Sinne der Kirche interpretiert werde. Dadurch verliere das höchste Gericht die wesentlichen Fragen des Menschseins aus dem Auge und befasse sich stattdessen exzessiv mit Akzidentellem wie etwa der „Ehe“ für Homosexuelle.

Aus diesen Voraussetzungen zog er zugleich ein theologisches Fazit, das letztendlich zum Ärger fundamentalistischer Katholiken eine Verteufelung von Homosexualität, wie sie im Islam besonders ausgeprägt ist, klar ablehnt:

„Die homosexuellen Partner sind – Ehe hin, Ehe her – auch einmal alt und stehen vor dem letzten Schritt des Lebens – und dann kommt es auf die sexuelle Orientierung nicht mehr an. Krankenschwester oder homosexuell sein ist akzidentiell, es gehört nicht wesentlich zum Menschsein. Alle Homosexuellen, Geschiedene, Atheisten und so weiter werden einmal vor Gott stehen und vor seinem Gericht“, so Gänswein.

Bereits im Dezember vergangen Jahres hatte sich Gänswein nach einem Zusammentreffen  mit mir (Foto), das amerikanischen Medien skandalisieren wollten, sehr versöhnlich zum Thema Homosexualität geäußert.

Das Glück der Bundesrepublik beruht auf katholischen Grundgedanken

Abschließend rief Gänswein die Verfassungsrichter auf, sich neu auf die katholischen Wurzeln unserer Verfassung zu besinnen:

„Die Bundesrepublik ist dabei, sich auf ihrem Weg durch die Geschichte, siebzig Jahre nach ihrer Gründung, von der Grundierung ihres ursprünglichen christlich-humanistischen Weltbildes und vom Naturrecht zu verabschieden. An dieser Weggabelung gehen Kirche und Staat nunmehr getrennte und eigene Wege. Es ist ein Scheideweg. Das hat die katholische Kirche verstanden. Dass sie dabei nicht anders kann, als am Naturrecht und an ihrer christlichen Sicht auf den Menschen festzuhalten, liegt auf der Hand. Wir dürfen und können die Differenzen nicht schönreden.

Doch sollte ich nun vielleicht den Finger in diese Wunde legen und von katholischer Seite eine alternative, naturrechtlich begründete Auffassung von Rechtsprechung und Rechtsschöpfung vorstellen, um noch einmal um Verständnis zu werben und Augen, Ohren, Herz und Verstand zu öffnen für klassische katholische Positionen, die doch wesentlich im Fundament auch der modernen und grosso modo glücklichen Bundesrepublik ruhen, die nach den apokalyptischen Jahren des „Dritten Reiches“ und den von Hitler angezettelten Kriegen und seinem Vernichtungsfeldzug gegen das Jüdische Volk einen Rechtsfrieden erlebt hat, der beispiellos ist in der Geschichte Europas?“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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