Nachdem gestern bekannt wurde, dass das vom AfD-Bundesvorstand angestrengte Parteiausschluss gegen die frühere schleswig-holsteinischen AfD-Landesvorsitzenden Doris von Sayn-Wittgenstein in erster Instanz gescheitert ist, wendet sich nun der AfD-Bundesvorstand ans AfD-Bundesschiedsgericht, um die umstrittene Politikerin doch noch loszuwerden.

Einstimmiger Beschluss des Bundesvorstands

In einer Pressemitteilung heißt es: „Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland bleibt bei seiner Rechtsauffassung im Fall Sayn-Wittgenstein. Er hat daher heute einstimmig entschieden, der Argumentation des AfD-Landesschiedsgerichts Schleswig-Holstein nicht zu folgen und das Bundesschiedsgericht der AfD anzurufen, um Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei ausschließen zu lassen.“

Bis es zu diesem endgültigen Urteil kommt, ist die Politikerin allerdings „weiterhin als Mitglied der Partei mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln“ – so das Landesschiedsgericht in Kiel.

Nähe zu der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel?

t-online schreibt zu der Politikerin: „Die 64-Jährige hatte 2014 für den Verein Gedächtnisstätte geworben, der vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextrem eingestuft wird. Im Bericht von 2017 heißt es, unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiere der von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel mitgegründete Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat.

Sayn-Wittgenstein hatte erklärt, 2014 sei der Verein als gemeinnützig anerkannt gewesen und habe nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden. Ihre Aussagen zu dem Verein lägen Jahre zurück, sagte die Politikerin im Dezember. „Ich habe mich davon distanziert.“