Staatsanwalt ermittelt gegen „Zentrum für Politische Schönheit“ wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“

(c) Jürgen Fritz

Gar nicht gut gelaufen für Philipp Ruch und sein sogenanntes „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS). Denn wie gestern bekannt wurde, wird bereits seit Ende 2017 gegen das ZPS nach § 129 StGB ermittelt wegen des Verdachts der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Funktioniert unser Rechtsstaat womöglich doch noch? Ein Gastbeitrag von Jürgen Fritz

Laut einem Gerichtsbeschluss von Ende 2017 durfte er sich seither dem Haus von Björn Höcke (AfD) nur noch auf einen halben Kilometer nähern, nachdem er diesen dazu nötigen wollte, vor einer vom ZPS vor Höckes Haus errichteten Nachbildung des Holocaust-Mahnmals niederzuknien.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das ZPS wegen des Verdachts der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“

Wie nun gestern bekannt wurde, war aber auch das noch nicht alles. Denn es sollte noch härter kommen für das „Zentrum für Politische Schönheit“. Wie Spiegel online gestern berichtete, wurde das Strafverfahren wegen versuchter Nötigung von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen im November 2018 zwar eingestellt, ermittelt werde aber noch immer gegen das ZPS  und zwar nach § 129 StGB: Verdacht auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

Das Ganze kam ans Tageslicht, nachdem der Landtagsabgeordnete der Linkspartei  Steffen Dittes eine Kleine Anfrage eingereicht hatte, wie viele Ermittlungsverfahren wegen § 129 StGB derzeit anhängig seien. Aus der Antwort des Thüringer Justizministeriums geht hervor, dass neben Hooligans, Linksextremisten, Rechtsextremisten und Holocaustleugnern auch eine „Gruppierung von Aktionskünstlern“ unter dem Verdacht steht, ein solche kriminelle Vereinigung gebildet zu haben.

Linke-Politiker sorgt sich um die Terroristen und hält die Ermittlungen gegen sie für ein „verheerendes Zeichen“

Steffen Dittes, der Abgeordnete der linksradikalen SED-Nachfolgerin Die Linke, äußerte natürlich sogleich Bedenken, ob die Staatsanwaltschaft, die wahrscheinlich einfach nur ihren Job ordentlich macht, das nicht „politisch instrumentalisieren“ würde und brachte seine Sorge um die „Aktionskünstler“ zum Ausdruck. Er halte die Ermittlungen für nicht nur rechtlich problematisch. Es sei „gesellschaftspolitisch ein verheerendes Zeichen“, nachdem alle zivilrechtlichen Verfahren eingestellt seien, nun staatlicherseits gegen „Künstler“ mit Befugnissen zu ermitteln, als drohe schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Das ZPS selbst dagegen ergeht sich im großen Jammer: „Versuche nie, nie, nie, ein Holocaust-Mahnmal zu errichten in diesem Land.“ Die Ermittler sollten sich lieber wieder rechtsextremen Terrorismus in Thüringen zuwenden und aus ihrer „Lektion in Sachen lebendiger Demokratie“ lernen.

Die wenig schönen Chaoten versuchen nun, den Staat zu kriminalisieren, weil er es wagt, gegen sie zu ermitteln

Auf ihrer Homepage schwadronieren die mutmaßlich kriminellen Chaoten: Der Staat würde eine der schärfsten juristischen Waffen auspacken, die sich gegen Schwerstkriminelle richte, und das gegen das Zentrum und die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit. Die mutmaßlich kriminellen Terror-Ausübenden fühlen sich „ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert“. Der Staat würde sich selbst zunehmend radikalisieren „im Kampf gegen unsere Aktionen“. Wenn radikale Kunst kriminalisiert werde, handele der Staat kriminell.

Tja nun, ein Krimineller bleibt ein Krimineller. Das Label „Kunst“ draufkleben funktioniert spätestens dann nicht mehr, wenn andere Menschen genötigt oder terrorisiert werden. Man kann nur hoffen, dass – wie unsere Politiker immer so schön sagen – der Staat hier die ganze Härte des Gesetzes zur Anwendung bringen wird. Ob das wirklich geschehen wird? Ich habe da so meine Zweifel. Aber warten wir es ab.

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Auszug aus einem größeren Beitrag, der zuerst auf dem Blog von JÜRGEN FRITZ erschien.