Der 55-jährige Syrer, der es am 15. Oktober 2018 billigend in Kauf nahm, viele Menschen zu töten und mit einer Geiselnahme wohl eine inhaftierte Terroristin freipressen wollte, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichts Köln und nun auch des Landgerichts Köln (11. große Strafkammer, Az. 111 Qs 65/18) weiterhin dringend verdächtig, sich durch einen Angriff auf das McDonalds-Restaurant und eine Apotheke im Kölner Hauptbahnhof wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme strafbar gemacht zu haben.
Der Syrer, der am 15.10.2018 im #McDonalds und in der #Apotheke im Hbf #Köln Geiseln nahm, bleibt weiter wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen, Körperverletzung und #Geiselnahme in Haft, Seine Haftbeschwerde wurde soeben abgelehnt (Az. LG Köln, 111 Qs 65/18). #Terrorismus
— Kriminalfall (@kriminalfall) January 4, 2019
Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) im Juni 2015 als Kriegsflüchtling anerkannte Asylbewerber, hätte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nie als Flüchtling anerkannt werden dürfen, wäre das Dublin-Verfahren richtig angewandt worden. Denn zuvor hatte der spätere Terrorist schon in Tschechien einen Asylantrag gestellt. Folgerichtig hätte die Bundesrepublik Deutschland nach Tschechien abschieben müssen, so dass es nie zu dem skrupellosen Gewaltverbrechen im Kölner Hauptbahnhof gekommen wäre.
Ohnehin war der Mann bereits vor seinem Terrorakt kein unbeschriebenes Blatt. So fiel er wegen Diebstahls, Betrugs und Gewaltdelikten sowie Hausfriedensbruchs auf. Der Mann, der seit dem 16. Oktober 2018 in Untersuchungshaft sitzt, legte Haftbeschwerde ein.
Sein Rechtsanwalt argumentierte, sein Mandant müsse wegen seines angeblich schlechten Gesundheitszustands aus der Haft entlassen werden, damit er sich in einem Krankenhaus behandeln lassen könne. Doch die Kölner Justiz folgte dem nicht und verwies auf die großzügige Gesundheitsversorgung in deutschen Justizkrankenhäusern.
Es fragt sich wie der vermeintlich mittellose Mann ohne Geld und Krankenversicherung einen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik hätte bezahlen wollen. Ganz abgesehen davon, werden die Plätze noch benötigt, um seine Opfer zu therapieren. So erlitt bei seinem Anschlag beispielsweise ein 14-jähriges Mädchen schwere Brandverletzungen.
Aber auch diejenigen, die äußerlich keine Verletzungen erlitten, aber Opfer des Geiselnehmers geworden sind – deren Seele durch diesen schlimmen Terrorakt für den Rest ihres Lebens gezeichnet sein wird – benötigen Therapieplätze.