(David Berger) Ein Berliner Rechtsanwalt ist fest entschlossen, juristisch gegen die GEZ-Zwangsgebühren vorzugehen. Er weiß, wie schwer dieser Weg ist. Aber ihm geht es bei seiner Klage um mehr als die GEZ. Er will zeigen, „wie weit der Rechtsstaat im Rahmen der allgemeinen Gleichschaltung aufgelöst worden ist.“ Zwei Wochen bevor der erste Prozesstag beginnt, habe ich mit ihm gesprochen.
David Berger: Sehr geehrter Herr Braun, die Rebellion gegen die GEZ-Gebühren ist die vielleicht am stärksten wachsende Protestbewegung in Deutschland. Nun haben Sie als Anwalt beschlossen, erneut juristisch gegen die Zwangsabgabe vorzugehen. Worauf gründen Sie Ihre Klage?
Christian Braun: Meine Klage fußt auf drei Aspekten: Erstens auf der Verletzung von Formvorschriften (das Vorverfahren, dass der Klage zwingend nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschaltet werden muss, wurde im Widerspruchsbereich durch den Beitragsservice bearbeitet. Dieser besitzt im Gegensatz zum RBB keine eigene Rechtshoheit).
Zweitens: Verletzung von Recht der Europäischen Union (die GEZ Gebühren stellen unter anderem einen verdeckten Zuschuss gegenüber den privaten Sendern dar, da auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk Werbung geschaltet hat. Dies stellt einen genehmigungspflichtigen Sachverhalt nach europäischem Recht dar. Darüber hinaus gibt es diverse andere Aspekte, die das europäische Recht verletzen. Der gesamte Komplex der möglichen Verletzung von Unionsrecht wurde vom Landgericht Tübingen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt).
Und drittens: Verwirkung des Beitrages wegen vorsätzlicher Verletzung der Grundsätze in § 3 Abs.1 Rundfunkstaatsvertrag und des in dem § 11 Abs.1 bis Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (hier habe ich anhand mannigfaltiger und einfach zu widerlegender Beispiele, wie der Silvesternacht in Köln, die Ermordung des Offenburger Arztes, der Befragung der Kanzlerin mit vorsortierten Gästen und im Vorfeld bekannten Fragestellungen in einer Talkshow, den Abläufen in Chemnitz, die Hetzkampagne gegen den Präsidenten des Verfassungsschutzes dargestellt, wie gezielt der öffentlich-rechtlich Rundfunk Tatsachen entweder unterdrückt oder bewusst falsch darstellt).
David Berger: Sie scheinen derzeit aber das Bundesverfassungsgericht gegen sich zu haben, dass vor kurzem erneut die Zwangsabgabe damit gerechtfertigt hat, dass eine eigenständig zu erhebende Rundfunkgebühr deswegen notwendig ist, damit eine Berichterstattung frei von Einflüssen aus Wirtschaft und Politik erfolgen kann?
Christian Braun: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für meine Klage nicht ausschlaggebend. Sollte der europäische Gerichtshof zur Auffassung gelangen, dass der Rundfunkbeitrag gegen das Recht der Europäischen Union verstößt, sind die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts Makulatur, da das Recht der Europäischen Union über das deutsche Recht gestellt wird (vereinfachte Darstellung).
David Berger: In wenigen Tagen, am 8. November soll es nun zur Verhandlung in Berlin kommen. Können Sie dazu organisatorisch schon näheres sagen – für Leser, die evtl. daran als Zuhörer teilnehmen wollen?
Christian Braun: Am 8. November um 11:00 Uhr soll vor dem Verwaltungsgericht Berlin in der Kirchstraße 7, 10557 Berlin verhandelt werden. Der Sitzungssaal soll im Eingangsbereich tagesaktuell ausgehängt werden. Da ich nie namentlich nicht genannt werden möchte, reicht es, auf die Beklagte, den RBB, der im Rubrum (Braun gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg) bezeichnet ist, zu achten.
David Berger: Bei unliebsamen Aktionen werden auch immer die Aktivisten von den Mainstreammedien persönlich angegriffen. In ihrem Zusammenhang wird doch da sicher der Vorwurf kommen, Sie würden das Anliegen als Werbung in eigener Sache bzw. für Ihre Karriere missbrauchen. Was sagen Sie dazu?
Christian Braun: Als Wirtschaftsanwalt berechne ich 300 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Stunde. Arbeitstechnisch bin ich voll ausgelastet und muss Mandate ablehnen. Darüber hinaus bin ich wirtschaftlich von meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt unabhängig. Der bisherige Zeitaufwand für diese Klage liegt bisher bei 70-80 Stunden (unter anderem auch deswegen, da die Recherchearbeiten zur Verwirkung sehr zeitaufwändig waren und der gesamte Prozessstoff sehr umfangreich ist).
Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betragen bei einem derartigen Gegenstandswert 132,50 € netto. Da nicht davon auszugehen ist, dass ein Bürger, der sich an der GEZ Gebühr stört, meinen regulären Stundensatz zahlen würde, würden die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz noch nicht einmal zu reichen, meine Fahrzeit zu Gericht abzudecken.
Insofern ist der Anwurf, es könnte sich um Werbung in eigener Sache handeln absurd, abgesehen davon, dass meine Karriere bereits gemacht habe.
David Berger: Ihre Prognose, wie das Ganze inhaltlich ausgehen wird?
Christian Braun: Es ist damit zu rechnen, dass die Klage unter Verstoß auf die Gewaltenteilung aus politischen Gründen abgewiesen wird, bzw. bestenfalls ausgesetzt werden wird, bis der europäische Gerichtshof entschieden hat.
Ich werde im Fall der Klageabweisung selbstverständlich in Berufung gehen, da es mir bei der Klage darum geht, zu zeigen, wie weit der Rechtsstaat im Rahmen der allgemeinen Gleichschaltung aufgelöst worden ist.
Der beklagte RBB hat sich mit Ausnahme von Textbausteinen (mit Ausnahme zur Ausführung zu meinem Beitragverhalten, was juristisch irrelevant ist) inhaltlich zur Sache nicht eingelassen. Auch wenn im Verwaltungsprozess der sogenannte Grundsatz der Ermittlung von Amts wegen gilt, kann das Gericht nicht die Argumentation für die Beklagte übernehmen, da dieses den Neutralitätsgrundsatz verletzen würde.
David Berger: Vielen Dank für das Gespräch!
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