Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch teilte mit, dass sich bislang schon mehr als 1.200 Bürger auf der Webseite der Partei unter www.afd.de/wahlhelfer gemeldet hätten, um ihr geplantes Engagement als Wahlhelfer bzw. Wahlbeobachter mitzuteilen. Von Storch dazu:
„Wir streben an, mehrere Tausend Bürger für die Wahlhilfe oder Wahlbeobachtung in den bundesweit ca. 88.000 Wahlbezirken – dazu gehören auch 17.500 Briefwahlbezirke – zu motivieren.“
Ihr Vorstandskollege Julian Flak ergänzt:
„Es geht uns einzig um die Unterstützung der korrekten Durchführung einer freien, geheimen und demokratischen Bundestagswahl.
Sollten wider Erwarten doch Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung, Weiterleitung oder Veröffentlichung von AfD-Stimmergebnissen auftreten, können diese auf der von uns eigens für diesen Zweck eingerichteten Webseite www.afd.de/wahlprotokoll dokumentiert werden.“
Diese Dokumentation sieht vor, dass unter anderem auch die Zahlen von Ergebnisprotokollen der einzelnen Wahlvorstände hochgeladen werden können, um nachträglich einen Vergleich zwischen den in den Wahllokalen ausgezählten Stimmen und den anschließend durch die Landeswahlleiter veröffentlichten Stimmen zu ermöglichen.
Allerdings wurde heute eine E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters vom 20.09.2017 bekannt, in der die Behörde unter Bezug auf eine Stellungnahme des Bundeswahlleiters darauf hinweist, dass „Wahlbeobachter kein Anrecht darauf [hätten], vom Wahlvorstand eine Kopie oder ein Foto der Ergebniszusammenstellung, der Schnellmeldung oder der Niederschrift zu erhalten/ zu machen. Die Bundeswahlordnung sieht nur eine mündliche Ergebnisverkündung vor. Zudem haben die Wahlvorsteher sicherzustellen, dass die Wahlniederschriften mit den Anlagen Unbefugten nicht zugänglich sind“.
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Albrecht Glaser widerspricht dieser Auffassung und verweist dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2002 (AZ.: 3 K 4502/02). In diesem heißt es u.a.:
„Aus § 72 Abs. 4 Bundeswahlordnung ergibt sich kein allgemeiner Grundsatz des Wahlrechts, dass Einsichtnahme durch Dritte in Wahlniederschriften zu verhindern wäre. […] Dieser Feststellungsvorgang ist seinerseits gerade nicht auf Grund eines allgemeinen Grundsatzes geheim, sondern etwa bei Wahlen zum Bundestag ausdrücklich öffentlich.“
Die Alternative für Deutschland schätzt deshalb die in der E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters zitierte Stellungnahme des Bundeswahlleiters als potentiell rechtswidrig und dazu geeignet ein, die verfassungsmäßig garantierte Öffentlichkeit der Wahl unzulässig zu beschränken.
Wir weisen deshalb unsere Mitglieder und Wähler deutschlandweit auf die App „Wahlmission“ des Vereins zur Förderung politischer Bildung und Demokratie e.V. hin, mit welcher der Vergleich zwischen ausgezählten und später veröffentlichten Stimmergebnissen nicht nur der AfD, sondern aller Parteien problemlos ermöglicht wird.
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Ich werde die Wahl beobachten aber ich werde weder der #AfD meinen Klarnamen zur Verfügung stellten noch die App nutzen. Beides ist mir deutlich zu unsicher.
Hat dies auf Udos Blog rebloggt.
Schicksalswahl in Deutschland
In Deutschland stimmen am Sonntag die Wähler über Untergang oder Neubeginn der Nation ab. Bereits zum dritten Mal haben die Deutschen in etwas mehr als 100 Jahren die Chance die Machthaber zu verhindern, die ihr Land in Untergang und Krieg führen wollen. Zwei Mal haben sie diese Chance nicht genutzt und versagt und das Land ertrank in Blut, Tränen, Zerstörung und unermesslichem Leid. xxx
Bisschen spät, alle diese Wahlbetrugsabwehrgedankenspiele…
Ich glaube nicht, dass die Ergebnisse der Auszählung auch nur annähernd mit der Wirklichkeit übereinstimmen werden.
„Quis custodiet ipsos custodes?“ – Wer bewacht die Wächter? – Iuvenal
Es passt hier zwar nicht so richtig hin, aber ich habe eine Frage:
Ich meine gelesen zu haben, dass die AfD ein Gerichtsurteil erwirkt hat, nach dem die BRD und deren Organe sie nicht mehr als rechtsradikal (rechtsextrem?) bezeichnen darf.
Man betrachte jetzt einmal dieses Video:
S. Gabriel nennt darin die AfD und explizit auch die Parteiführung der AfD Nazis. Ist das jetzt justiziabel oder nicht? Von der Beleidigung, die er damit begeht, von der üblen Nachrede, der Verleumdung mal abgesehen. Ich meine das bezogen auf das durch die AfD erstrittene Urteil.
Zum Wahlbetrug kommt es erst, wenn die Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen gemeldet werden. Darauf haben wir keinerlei Einfluss! Aber jeder kann nach der Veröffentlichung des amtlichen Wahlergebnisses Einspruch erheben oder Klage erheben.
Wie einfach wäre es doch, wenn man ehrlich wäre, zu sagen: Klar, guckt euch das Ganze an, wir haben nichts zu verbergen. Und schon wäre alles „in Butter“. Aber nein, man zitiert Gesetze um zu dokumentieren, dass man die „Macht“ hat über Andere hat und gesteht quasi ein, dass Betrug eingeplant ist. „Nachtigall, ick hör Dir trapsen“.
Aus Absicht und Verhalten des Landeswahlleiters Sachsen wie des Bundeswahlleiters lassen sich erkennen, daß sie einen möglichen Wahlbetrug vertuschen wollen. Den Systemlingen sind jedwede gesetzeswidrige Handlungen zuzutrauen. Also Aufpassen und jedem Verdacht nachgehen.
Afd hin oder her, aber Qahlbeobaxhtung ist wirklich wichtig. Vor vier Jahren gab es in meinem Wahllokal und dem benachbartem nur Faserstifte „Stabilo“ mit Pinselspitze, dessen Farbe sich schon mit Spucke auflöste und dank der Pinselspitze keinerlei Abdruck hinterließ. Die Wahlhelfer (Alles Beamte, mehrheitlich CDU Wähler) rasteten aus als ich einen dokumentenechten Kugelschreiber verlangte.
Wahlbeobachter sind wichtiger denn je. Wie die Erfahrungen der letzten Landtagswahlen gezeigt haben besonders in NRW gab es bei der Auszählung immer wieder Unregelmäßigkeiten zu Lasten der AfD. Die Altparteien wollen zusammen mit Linken Gruppierungen den Einzug der AfD in den Bundestag noch in allerletzter Minute verhindern. So wurde von Linken für Morgen zu einer Anti AfD Demo in Berlin aufgerufen unter dem Motto kein Raum für die AfD. Das deckt sich mit dem Aussagen von Kanzleramtschef Altmaier der öffentlich verkündete Nicht wählen ist allemal besser als die AfD zu wählen.
Die Wahlbehörde hat wohl Angst beim Fälschen ertappt, oder gar verhindert zu werden!
Gerichtsbeobachter wären wichtig.
Wußte gar nicht das man sich dafür anmelden kann. Wir haben das auf jeden Fall eingetaktet. Und wenn wir nicht zusehen bzw. bis zum Ende der Auszählung und der Weiterleitung dabei sein dürfen werden wir das dann eben auch melden. Traurig das sowas mittlweile nötig ist.
Da ist genau das Problem….
Wenn ich beim Auszählen dabei war wurde immer richtig gezählt, dann in der Ergebnisliste eingetragen, dann wurde das dem Landes-/Bundeswahlleiter Telefonisch gemeldet und DANN,,,,
Verliert sich die Spur!
Diese Wahl hat´s in sich. Ein life-Krimi der seines Gleichen sucht.
Wären die Folgen nicht von so immanenter Bedeutung, man könnte jubeln und laut klatschen.
Hat dies auf MoshPit's Corner rebloggt.