(David Berger) Es gehört mit zu dem diesjährigen Bundestagswahlkampf, dass man es mit den Grundregeln der Demokratie nicht ganz so ernst nimmt. In den Köpfen der Politiker, Behörden, Medienschaffenden und vieler anderer Menschen hat sich der Gedanke fest gesetzt, dass es bei uns eine Partei und die dazugehörige Wählergruppe gibt, für die grundlegende Rechte unseres Staates außer Kraft gesetzt sind.
Der § 5 des Bundesparteiengesetzes, nach dem keine Partei zu benachteiligen ist und der Staat deren Recht auf ungestörte Abhaltung ihrer vom Parteiengesetz vorgesehenen Aufgaben zu schützen hat, wird angesichts der AfD reichlich fahrlässig umgesetzt.