(David Berger) Auf Change.org wurde aus aktuellem Anlass eine Petition gestartet, die die Bundesregierung auffordert, alles erdenkliche zu unternehmen, um die Antifa endlich offiziell als das einzustufen, was sie längst ist: als linksextreme, terroristische Vereinigung.
Die Initiatoren schreiben:
Wir alle haben mit dem aktuellen G20-Gipfel mal wieder die terroristische Antifa in Aktion erlebt. Ganze Straßen brannten lichterloh, Geschäfte wurden verwüstet, Polizisten und andere Einsatzkräfte feige angegriffen.
Das Ziel der Antifa ist es dabei die öffentliche Ordnung und den Rechtsstaat abzuschaffen. Das ist ein direkter Angriff auf unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft, die wir alle als Deutsche Bürger nicht hinnehmen dürfen. Unser Land muss frei von politisch motivierter Gewalt bleiben, gleich ob von rechts oder links.
Ich glaube und hoffe, dass viele diesen Gedanken teilen und dem Treiben dieser Terroristen endlich ein Ende setzen wollen. Vielversprechend ist ein Beitrag einer Abstimmung eines Wissenschafts-Blogs:
92.1% aller Stimmen fordern ebenfalls, dass die Antifa als Terroristische Vereinigung angesehen wird.
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HIER GEHT ES ZUR PETITION: CHANGE.ORG
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Der Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Interesse des deutschen Volkes und der öffentlichen Sicherheit die „antifaschistische Aktion“ (Antifa) zur heimischen, terroristischen Vereinigung erklärt und verboten wird, sowie alle mit der Antifa verbundenen Symbole verboten und deren Verbreitung unter Strafe gestellt werden.
Seit Jahrzehnten treibt die Antifa ihr politisch motiviertes Unwesen in Deutschland und terrorisiert Bürger allerorts.
Sie versucht Journalisten, Online-Streamer, YouTuber, lokale Personen wie Gastwirte oder Parteiangehörige (auch der SPD!) und alle, die nicht ihrer politischen Meinung sind zum schweigen zu bringen, gleich ob mit oder ohne Gewalt. Ein solches Ausmaß an politisch motivierter Gewalt, ohne Rücksicht auf Verluste, hat Deutschland zuletzt mit der RAF gesehen, die als terroristische Vereinigung definiert ist.
Nun stellt sich die Frage, ist die Antifa anders? Nein, die Antifa erfüllt etliche Voraussetzungen, um als terroristische Vereinigung anerkannt zu werden. Laut StGB § 129a ist eine terroristische Vereinigung unter Anderem wie folgt definiert:
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen
Laut StGB § 278c definieren sich terroristische Straftaten unter anderem wie folgt:
(1) Terroristische Straftaten sind
2. Körperverletzungen nach den §§ 84 bis 87,
4. schwere Nötigung (§ 106),
5. gefährliche Drohung nach § 107 Abs. 2,
6. schwere Sachbeschädigung (§ 126) und Datenbeschädigung (§ 126a), wenn dadurch eine Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entstehen kann,
7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte (§§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (§ 180),
9.vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186),
9a. Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§ 282a) oder
Des Weiteren „[…]die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen[…]“
Quellen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
https://www.jusline.at/278c_Terroristische_Straftaten_StGB.html
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