Gastbeitrag von Jürgen Fritz
Rechtzeitig vor der Bundestagswahl legt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzesentwurf vor, nach dem die Betreiber sozialer Netzwerke, die sich nicht ausreichend um die Löschung von sogenannten „Hasskommentaren“ kümmern, mit drastischen Bußgeldern bestraft werden können, von bis zu fünf Millionen Euro gegen den für das Beschwerdeverfahren Verantwortlichen und bis zu 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen selbst.
Wenn ihr noch ein letztes freies Wort sprechen wollt, tut dies bald! Wartet nicht zu lange und genießt es in vollen Zügen und ganz bewußt. Sprecht jedes einzelne Wort, jede Silbe mit Bedacht aus und laßt sie ganz langsam und genußvoll über eure Lippen gehen, so daß ihr euch den Rest eures Lebens daran erinnern und euren Kindern und Enkeln später davon erzählen könnt, wie es einst war.
Denn SPD-Heiko plant bereits, den Maulkorb nochmal deutlich enger zu ziehen. Der Gesetzesentwurf ist schon ausgerabeitet:
Zu bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld will Zensur-und-alle-an-die-Kandare-nehm-Heiko die sozialen Netzwerke verdonnern, wenn sie nicht gegen unliebsame, nichtkonforme Kommentare, die dann als „hatespeech“ deklariert werden, vorgehen oder diese nicht schnell genug löschen.
Angela und Martin werden ihm dabei natürlich volle Rückendeckung geben, wie alle anderen auch, bis auf die einen, die aber ohnehin schon lange nirgends mehr zu Wort kommen und die man, sollten sie zu stark und dadurch zu gefährlich werden, ja immer noch komplett als „hatespeech“ deklarieren und so ausschalten kann.
Miosga, Zamperoni, Kleber und all die anderen werden dabei wie immer gerne behilflich sein und artig sekundieren. Man möchte ja seine Karriere nicht gefährden.
Man wird auch das Internet, die letzte freie Bastion, in den Griff bekommen und allen genau sagen, was sie sagen dürfen und was nicht.
Was ich dazu meine? Gar nichts. Bin nicht sicher, was man noch meinen darf.
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Hintergründe und Erläuterungen von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting: Kurzer Prozess für die Meinungsfreiheit: Entwurf eines “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes”
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Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors: JÜRGEN FRITZ PHIL