(David Berger) Im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat es nun einen weiteren klaren Erfolg für die Partei gegeben: Die Behörde hat auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss verzichtet, nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren eine Entscheidung zugunsten der AfD getroffen hat. Damit wird der Beschluss, der dem Verfassungsschutz bestimmte Maßnahmen untersagt, rechtskräftig.
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln darf. Die Partei hatte gegen diese Einstufung geklagt und im Zuge dessen auch einen Eilantrag gestellt, um eine vorläufige Untersagung dieser Bewertung zu erreichen. Nach monatelangem Verfahren sah sich das Verwaltungsgericht Köln veranlasst, dem Antrag der AfD weitgehend stattzugeben – jedenfalls so weit, dass das BfV die Einstufung nicht anwenden oder öffentlich verbreiten darf, bevor über den eigentlichen Streit entschieden ist.
Entscheidend dabei war, dass das Gericht die Einschätzung des Verfassungsschutzes als nicht so eindeutig rechtlich tragfähig bewertete, dass eine sofortige Anwendung zulässig wäre – auch wenn der Nachrichtendienst vorerst weiterhin an seiner Einschätzung festhält und das Hauptsacheverfahren fortsetzt. Rechtsanwalt Conrad von der Kanzlei Höcker dazu aufgrund der ausführlichen Prüfung: „Ich gehe nach der Eilentscheidung davon aus, daß das Gericht in der Hauptsache nicht anders entscheiden wird.“ (Quelle)
Schlappe für Verfassungsschutz
Die Entscheidung hat größeren politischen Sprengstoff: Einerseits ist sie ein juristischer Teilerfolg für die AfD, andererseits wird damit eine unkontrollierte Instrumentalisierung eines Nachrichtendienstes in der politischen Auseinandersetzung vorerst verhindert.
Da der Verfassungsschutz auf eine sofortige Beschwerde verzichtet hat, ist dieser Beschluss vorläufig rechtskräftig geworden – ein für die AfD bedeutsamer Zwischenerfolg im fortlaufenden Streit um ihre Einstufung. Im Hauptsacheverfahren wird sich zeigen, wie die abschließende juristische Bewertung ausfällt. Experten gehen aber schon jetzt davon aus, dass nach diesem wichtigen Etappensieg auch ein geplantes Verbot der AfD vom Tisch ist: „Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“ (Quelle) – so der Kölner Jurist Höcker, dessen Kanzlei die AfD im Verfahren vertrat.
Die Zeiten ändern sich
Bezeichnend auch der Stimmungswandel, den Höcker in diesem Zusammenhang bei seinen Kollegen konstatiert: „Wir wurden wir vor einigen Jahren noch dafür kritisiert, dass unsere Kanzlei die AfD vertritt. Ich habe immer gesagt, dass es im Interesse der Demokratie ist, die Opposition vor den Verbotsphantasien der politischen Konkurrenz zu schützen.
Was ich im Moment erlebe, wirkt fast surreal: Die Kritiker von einst klopfen mir nach unserem Erfolg beim Verwaltungsgericht Köln gerade reihenweise, wirklich massenhaft, auf die Schulter und raunen mir zu, dass es wohl ganz richtig und wichtig war, den Verfassungsschutz in seine verfassungsmäßigen Grenzen zu verweisen.
Da sei der Staat schon zu weit gegangen und so gehe es halt nicht. „Gut gemacht!“ heißt es auf einmal. Die Zeiten ändern sich. Und die Hälse drehen sich mit ihnen. Ich werfe das niemandem vor. Besser spät als nie!“
***
Ich bin ganz ehrlich: PP kann derzeit gerade noch die Unkosten für die Technik (Server, Sicherheitstools etc.) zahlen. Wenn Sie unsere Arbeit gut und wichtig finden und wollen, dass wir weiter erscheinen können, dann können Sie das u.a. hier zeigen:
Entdecke mehr von Philosophia Perennis
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.








